Hallöchen Hobbit,
1)
also, schaue mal in den VBA-Editor bei den Eigenschaften der Blätter. Da gibt es hinsichtlich der Sichtbarkeit zwei - eine davon verhindert das Einblenden mit der Maus. Siehe Bild von HKindler
1a)
Du musst deswegen dann auch den Zugriff auf das VBA-Projekt schützen ...
2)
Die Sicherheit von Excel kannst Du mit kopiergeschützten CD oder was auch immer vergleichen. Technisch gesehen ist fast alles möglich. Rechtlich gesehen macht man sich strafbar... Wenn Du also jemandem eine entsprechende "Verfehlung" nachweisen kannst, könntest Du ggf. arbeitsrechtlich gegen die Person vorgehen.
3)
Eventuell tust Du zumindest die Daten der verschiedenen Bereiche in verschiedene Dateien ablegen und dann für den Chef zusammenfassen, per PQ, per Makro, oder wie auch immer.
Die Ablagen könnten dann in verschiedene Verzeichnissen auf einem Server erfolgen, wo über die Verzeichnisberechtigungen ein zusätzlicher und besserer Schutz gewährleistet wäre.
4)
Daten, mit denen die Chinesen, Russen, Ami's, die Konkurrenz oder wer auch immer Deiner Firma schaden könnte, solltest Du, wie weiter oben schon angesprochen, so nicht ablegen.

5)
Wenn ich mich recht entsinne, ist bei einer DSVGO-gerechten Liste lediglich die Führung von Anwesenheiten zulässig, nicht jedoch von Abwesenheiten und vor allem deren Gründen

Ich hatte da mal was für eine größere Firma gemacht und das sollte dort dem Systemausschuss als "Abwesenheitsplanung" vorgestellt werden - da wurde das schon von vornherein abgelehnt. Im zweiten Anlauf war es eine "Anwesenheitsplanung", und da ging das dann. Abwesenheiten waren da zwar auch drin, aber eben nur für die Chefs und die jeweils betreffende Person sichtbar. Eine Passwortabfrage erfolgte nicht - das erfolgte über die Windows-Anmeldedaten (user). Die Speicherung und Sichtbarkeiten von Daten wurden größtenteils per Formeln und teilweise per Makro geregelt und das hatte dort dem Systemausschuss gereicht. Siehe auch die vorherigen Punkte 1-3
@René,
ich hab da auch noch was von Nepomuk aus 2004