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Speicherdatum einer geschlossenen Datei in Zelle
#11
Hallo Fabian,

Werner hat ja schon alle Unklarheiten bestens beseitigt.

Bei weiteren Fragen, fragen  :19:
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wer aufgibt, ohne es versucht zu haben, gibt einfach nur auf!

Grüße aus Norderstedt, Peter
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#12
Das hat schon einmal richtig gut geklappt, vielen Dank euch Beiden!

Um mein Excel-Sheet noch ein wenig zu verbessern, würde ich aus DateiB noch die Info auslesen, wer die Datei als letztes gespeichert hat. Gibt es einen ähnlichen Befehl wie "FileDateTime"?

Vielen Dank und Gruß,
Fabian
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#13
Hi,

Zitat:Um mein Excel-Sheet noch ein wenig zu verbessern, würde ich aus DateiB noch die Info auslesen, wer die Datei als letztes gespeichert hat. Gibt es einen ähnlichen Befehl wie "FileDateTime"?

Tante Google liefert mir keine verwertbaren Ergebnisse dazu.

Aber man könnte sich mit einem Trick helfen, wenn der andre user die Datei öffnet, diesen Vorgang in ein Log.txt zu schreiben und dieses dann per VBA auslesen.
Vorausgesetzt, in der Datei B darf VBA-Code enthalten sein:

Diesen Code in DieseArbeitsmappe (schreibt Log.txt)
Code:
Private Sub Workbook_Open()
LogInformation ThisWorkbook.Name & " opened by " & _
Application.UserName & " " & Format(Now, "yyyy-mm-dd hh:mm")
End Sub
und diesen Code in ein Modul
Code:
Public Sub DisplayLastLogInformation()
Dim LogFileName As String
Dim FileNum As Integer, tLine As String

LogFileName = ThisWorkbook.Path & Application.PathSeparator & "Log.txt"

FileNum = FreeFile ' next file number
Open LogFileName For Input Access Read Shared As #FileNum ' open the file for reading
Do While Not EOF(FileNum)
   Line Input #FileNum, tLine ' read a line from the text file
Loop ' until the last line is read
Close #FileNum ' close the file

MsgBox tLine, vbInformation, "Last log information:"

End Sub

 gefunden hier

Und wenn du dann noch wissen willst, was der andere user in Tabelle1 geändert hat, dann musste noch das dazupacken
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#14
Hi,

ihr denkt aber schon an den Datenschutz? Nicht alles was machbar ist, ist auch erlaubt. Auslesen, was andere wann und wo gemacht haben, ist ohne deren Einverständnis ein grober Verstoß gg. das Datenschutzgesetz (ab Mai noch wesentlich schärfer als bisher).
Gruß Günter
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen.
angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
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#15
Das verdirbt mir nun den Spass Exclamation
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#16
Hallo Günter,

ich wollte gerade einen ähnlichen Code posten,
Wastl war etwas schneller.

Was Deine Bedenken angeht, wenn ich einen Mitarbeiter an einen so überwachten Rechner setze,
dann ist der Hinweis auf eine solche Überwachung Bestandteil des Arbeitsvertrages und ich denke,
damit ist die rechtliche Seite wieder im Lot.
Vielleicht will ich ja nur mal direkt mit dem Mitarbeiter über diese Änderung reden.
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Grüße aus Norderstedt, Peter
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#17
Hi Peter,

ich will diesen Thread nicht unnötig außerhalb der gestellten Frage aufblähen. Deshalb nur noch kurz zu deinem Hinweis

Zitat:dann ist der Hinweis auf eine solche Überwachung Bestandteil des Arbeitsvertrages und ich denke, damit ist die rechtliche Seite wieder im Lot.


Das ist unter Arbeitgebern leider ein häufig vertretener Irrtum. Sofern so ein Passus gegen bestehendes Recht verstößt, ist dieser im AV hinfällig. So geschehen bei der Kontrolle privater E-Mails (sofern diese in entsprechendem Rahmen erlaubt waren). Da wurde durch Urteile ganz klar die Unrechtmäßigkeit festgestellt, wenn hier kontrolliert wurde.
Gruß Günter
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angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
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#18
Hallo Günter,

Zitat:So geschehen bei der Kontrolle privater E-Mails (sofern diese in entsprechendem Rahmen erlaubt waren).

das halte ich auch als Arbeitgeber für etwas ganz anderes als wenn jemand sich mit meinen Firmendaten beschäftigt.
Was Du da angeführt hast, das würde ich eher als sowas wie Videoüberwachung in der Umkleidekabine einordnen und
das darf eben wirklich nicht sein.

Und ich finde auch, daß diese Diskussion zum Thema gehört bzw. dazu gehören sollte. Hätte der TE es selbst angesprochen,
dann wäre es auch Inhalt dieser Diskussion gewesen.
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Grüße aus Norderstedt, Peter
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#19
Na, dann,

hier etwas Lesestoff:

https://www.arbeitsrechte.de/mitarbeiterueberwachung/
https://irights.info/artikel/computer-un...en-3/12889
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-0...gesoftware

ansonsten fragt mal Tante Gugl oder einen Anwalt eures Vertrauens.
Gruß Günter
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angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
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#20
Hi,

nichts desto trotz…
Wenn VBA erlaubt ist, geht es auch einfacher:
Code in DieseArbeitsmappe von Datei B
Code:
Private Sub Workbook_BeforeSave(ByVal SaveAsUI As Boolean, Cancel As Boolean)
Sheets("user").Cells(1, 1) = Application.UserName
End Sub
Sheet "User" kann auch ausgeblendet sein, und das liest du mittels Sverweis in Datei A aus, dazu musste Datei B nichtmal öffnen.
Leider muss aber gewährleistet sein, dass der User die Datei mit aktivierten Makros bedient.
Geht, aber das ist ein anderes Thema.
###
Zu unseren Sicherheitsexperten:
Wenn ich eine Arbeitsmappe freigebe, habe ich doch da die selbe Möglichkeit, jeden Schritt, der von anderen gemacht wurde, nachzuverfolgen, anzunehmen oder zu verwerfen, oda?
Dann sprecht mal mit Microsoft bzw. verklagt die wegen Datenschutz
Ich finde diese Funktion eh unnütz
:17:
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