Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert werden. Die von diesem Forum gesetzten Cookies werden nur auf dieser Website verwendet und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies aus diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Urlaubsliste / Abwesenheitsliste
#11
Ich habe mir jetzt den Thread nochmal durchgelesen.
In Deiner Threaderöffnung schreibst Du von einer Urlaubsliste.
Ich ging irrtümlich von einem (Wochen-) Dienstplan aus.

Ich korrigiere mich wie folgt:
In einer betrieblichen Urlaubsliste, die durchaus in den Aushang (.pdf und/oder schwarzes Brett, keine Excel-Datei) darf, hat der Tarif-Urlaub und sonst nichts zu stehen.
Also kein Sonderurlaub und auch keine sonstige Abwesenheit (Sonderurlaub, Weiterbildung, Kur, Krankheit, …)!

Ein Dienstplan hingegen dient auch dazu, einen schnellen Überblick über verfügbare Mitarbeiter zu haben, wenn kurzfristig für Ersatz gesorgt werden muss.
Hier sehe ich kein Problem in Bezug auf die DSGVO, wenn ein MA mit obigen Sachgründen als abwesend gekennzeichnet ist (anders lautende Auffassungen sind willkommen).
Auch hier gilt: keine öffentliche Excel-Datei!
Dass der Betriebsrat Kenntnis davon hat, setze ich voraus.

Zurück zum Thema:
Zitat:Oder jemand der mir bei der verschachtelten wenn Funktion über zwei Tabellenblätter helfen könnte... 
Hier beisst sich die Katze in den Schwanz!
Informationen, die tatsächlich der "Geheimhaltung" bedürfen, gehören keinesfalls in ein (wenn auch verstecktes) Tabellenblatt!
Denn dazu wurde ja bereits geschrieben, dass Excel dafür absolut ungeeignet ist!
Wenn wir Dir also eine Lösung anbieten würden, würden wir dazu Vorschub leisten, dass dann wirklich gegen die DSGVO verstoßen wird.
Zitat:Schade nur dass hier von manchen das Thema teilweise nur heruntergespielt wird
Das Gegenteil ist der Fall!

Gruß Ralf
Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag. 
Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben. (Konfuzius)
[-] Folgende(r) 1 Nutzer sagt Danke an RPP63 für diesen Beitrag:
  • Käpt'n Blaubär
Antworten Top
#12
Klingt sehr kompliziert wenn ich das so sage bzw. frage, aber kann er nicht in zwei Dateien arbeiten und die Datei via VBA aus der allgemeinen Urlaubsdatei in die interne Übersicht, in welcher auch sonstige Abwesenheiten eingetragen werden "dürfen", kopieren?

In Datei "Urlaub" wird nur zu Übersichtszwecken der Urlaub geplant. Diese ist für jedermann leseberechtigt auf dem Laufwerk verfügbar.

In der Datei "Planung" werden Einträge via VBA aus der Urlaubsdatei in die Übersicht übertragen, sofern sie einem bestimmten Wert entsprechen.
Quasi so: Kopiere alles was mit U gefüllt wurde in die gleichen Zellen in die Datei "Planung". Überschreibe aber nicht, falls bereits gefüllt. 
Somit werden nur Werte übertragen, die nicht bereits existieren. Hierzu zählt z.B. eine krankheitsbedingte Abwesenheit, obwohl Urlaub geplant war. Die Krankheit soll ja nicht überschrieben werden durch den Übertrag.

Die Datei für die Planung muss natürlich zugriffsgeschützt sein.  

Möglich oder nicht möglich?
Danke und Gruß
Christian
Antworten Top


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste