Registriert seit: 30.10.2018
Version(en): 2016
Hallo,
das ist schon genial gemacht. So kann ich immer Variieren, auch mit den Stellenanteilen. Ich danke dir für die schnelle Hilfe.
Registriert seit: 08.10.2020
Version(en): 2019+365
Da ist noch ne bedingte Formatierung drin, die da nicht reingehört. Keine Ahnung wie die da hin kam. Löschste einfach raus. :)
Interpunktion und Orthographie dieses Textes sind frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Grüße, StefanB
Folgende(r) 1 Nutzer sagt Danke an StefanB für diesen Beitrag:1 Nutzer sagt Danke an StefanB für diesen Beitrag 28
• arni
Registriert seit: 09.01.2022
Version(en): Microsoft 365
Deine Frage lautet "Fallverteilung", aber tatsächlich wills du ja nicht Fälle, sondern Fallgruppen verteilen.
Besser wäre doch tatsächlich, wenn alle Faääle in einen gemeinsamen Topf einlaufen und jeder Sachbearbeiter, der sich eines neuen Falls annehmen will, den ältesten aus dem Pool greift. Dann ist es auch völlig egal, ob ein SB nur Teilzeitbeschäftig, im Urlaub, krank, oder sonst etwas ist.
Deine angedachte Methode stammt eher noch aus der Zeit, als die SB noch jede Menge Aktenorder hatten. Da war es tatsächlich übersichtlicher nach nach Namen oder Orten zu gruppieren. Aber heute da i.d.R. alle Papierbelege difitalisiert sind, ist diese Methode eher kontraproduktiv.
Registriert seit: 30.10.2018
Version(en): 2016
Hallo,
auf dem Stand der Digitalisierung stehen wir noch in der Warteschlange und haben dadurch noch das Vergnügen die Papierakten zu bearbeiten.
Registriert seit: 30.10.2018
Version(en): 2016
juhu,
aber mir ist aufgefallen, dass wenn ich von einem MA die Stellenanteile ändere, sich die anderen Fallzahlen der anderen MA´s nicht ändern. Heißt wenn MA 1 von 30 auf 50% steigen würde, bleiben bei den anderen die Fallzahlen gleich, die sich aber reduzieren müssten. Oder wenn neue MA´s dazu kommen.
Die Fallzahlen zusammengerechnet auf alle MA (1165 Fälle) stimmt nicht gegenüber der Auslesung von 1419.