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Einkommensteuertarif
#1
Moin,

um keinen ESt-Rechner im Internet benutzen zu müssen, habe ich den ESt-Tarif gem. EStG § 32a in die Excelsyntax umgesetzt.
Bei der Einzelveranlagung gem. Grundtabelle stimmt es noch, aber beim Splitting nicht mehr.
Dort ist mein Steuerergebnis immer 1,-- EUR höher, als das von mehreren Internetrechnern angezeigte und ich raffe nicht, woran es liegt.
 
Beispiel Splitting 2024:
ESt ist die doppelte Steuer aus dem halben zvE (zu versteuerndes Einkommen)
zvE = 25.000,-- €
ESt = 2*(922,98*(zvE/2-11604)/10000+1400)*(zvE/2-11604)/10000
Abgerundet auf volle Euro:
ESt = 264,-- € (richtig)
ESt = 265,-- € (bei mir gem. obiger Formel).

Entdeckt vielleicht jemand den Fehler?
Verwendeter Internetrechner: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/ei...ekst.xhtml

Gruß
Dieter
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#2
Ganz abgesehen davon:
Wer eine derart verrückte Steuerformel erfunden hat, gehört ins Gefängnis. 5 Jahre mindestens und ohne Bewährung.
Dieter
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#3
Hallo Dieter,

ich komme ebenfalls auf 264 €.
Auf die "Schnelle" konnte ich jetzt nicht feststellen, wo die Differenz herkommt. Evtl. Rundungsfehler?
Anbei meine Berechnung. (s. Mappe)
Kannst ja selbst überprüfen.

Gruß Sigi


Angehängte Dateien
.xlsx   EST-TARIF 2024.xlsx (Größe: 12,68 KB / Downloads: 12)
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  • Taunusmann
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#4
Hallo Sigi,

das ist aber eine schöne Tabelle. Hast dir viel Arbeit gemacht. Besten Dank.
Es ist bei mir vermutlich ein Rundungsfehler. Ich habe die verdoppelte Steuer abgerundet.
Statt dessen muss man wohl erst die halbe Steuer abrunden und dann das abgerundete Ergebnis verdoppeln.

Dieter
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#5
Den Durchschnittssteuersatz hat Sigi ja angegeben.
Jetzt fehlt mir "nur" noch der Grenzsteuersatz ...
Dieter
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#6
Zitat:ESt ist die doppelte Steuer aus dem halben zvE (zu versteuerndes Einkommen)

In dieser Aussage liegt schon die Antwort, dass du erst abrunden musst, beovor du verdoppelts.

Code:
= 2*ABRUNDEN((922,98*(zvE/2-11604)/10000+1400)*(zvE/2-11604)/10000;0)
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#7
Hallo Dieter,

ich weiß nicht wie man den Grenzsteuersatz rechnerisch ermittelt.
Aber der Grenzsteuersatz ist doch der Satz, mit dem man den letzten Euro versteuern muss.

Die Steuer bei EK 25.000 beträgt 264 €
bei EK 25.050 sind es 272 €, also
Zuwachs EK 50 sind 8 € mehr an Steuern, macht ca. 16%
(Zuwachs 1€ geht nicht, da ja immer gerundet wird.)

Gruß Sigi
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#8
Moin Siggi,

nochmals vielen Dank für deine Methode, die Steuerformel in Einzelteile zu zerlegen.
Ich hatte noch eine äußerst unübersichtliche Bandwurmformel.

Mit dem Grenzsteuersatz (ESt für den letzten Euro) hast du recht.
Ich habe es ebenfalls so gemacht, nämlich das zvE um 50,-- EUR erhöht und dann die Steuerdifferenz gebildet.
Ganz genau ist das natürlich nicht, so dass ich dachte, es müsste formelmäßig exakter gehen.

Im genannten Steuerrechner des BMF (Bundesministerium der Finanzen) wird der Steuertarif auch als Diagramm dargestellt
und ferner, an welcher Stelle man sich mit seinem zvE befindet. Wie die beiden Kurven (Durchschnitts- und Grenzsteuersatz)
mit Excel dargestellt werden können und das zvE als Datenreihenpunkt hervorgehoben wird, wäre ebenfalls mal interessant zu wissen.

Dieter
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#9
Hallo Dieter,

ja, diese Kurven kenne ich auch. Aber leider keine Formel. Ich denke, dies ist nicht so trivial.
Aber mit unserer praktizierten Methode kommst du nahe hin. Du kannst ja das Delta immer kleiner werden lassen.

Gruß Sigi
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#10
OK, das soll dann mal genügen.
Wie man die beiden Kurven des Steuertarifs mit Excel darstellen könnte, dazu habe ich ebenfalls keine Idee.
Schließlich kann man die ESt nicht millionenfach für jeden Euro berechnen und daraus eine Datenreihe bilden.

Es bliebe noch der Soli gemäß SolzG § 4.
Einzelveranlagung: =WENN(zvE<=18130;0;MIN((zvEe-18130)*11,9%;zvE*5,5%))
Splitting: =WENN(zvE<=2*18130;0;MIN((zvE-2*18130)*11,9%;zvE*5,5%)).

Dieter
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