Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert werden. Die von diesem Forum gesetzten Cookies werden nur auf dieser Website verwendet und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies aus diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Einkommensteuertarif
#11
Ich muss wegen des Grenzsteuersatzes (Steuer für den letzten Euro) nochmal auf die Sache zurückkommen.

Der ESt-Rechner 2024 des BMF
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
weist folgendes aus (Grundtabelle):
zvE 25.000,-- EUR ---> ESt 3.057,-- EUR, Grenzsteuersatz 26.86 %
zvE 25.050,-- EUR ---> ESt 3.071,-- EUR, Grenzsteuersatz 26,88 %.
 
Die Steuerdifferenz beträgt 14,-- EUR. Bezogen auf 50,-- EUR Erhöhung wäre das aber ein Grenzsteuersatz von exakt 28,00 % und nicht von 26,xx %.
Was stimmt hier nicht?

Dieter

Ups, habe es herausgefunden.

Das BMF berechnet den Grenzsteuersatz nach seinen Rundungsregeln mit Gleitkomma.
Dann kommt 3.057,60 und 3.071,04 EUR mit eienr Steuerdifferenz von 13,44 EUR heraus.
Bezogen auf 50,-- EUR Erhöhung also 26,88 %.

Meines Erachtens rechnet das BMF falsch, denn entscheidend ist, was hinten an Steuern rauskommt.
Und das sind nun mal auf den vollen EUR abgerundet 3.057,-- und 3.071,-- EUR.
Mal dem Lindner Bescheid sagen.

Dieter
Antworten Top


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste