05.09.2025, 10:45
Hallo Klaus-Dieter,
also, da kann ich ruhigen Gewissens widersprechen.
Zum einen - die Satzung wurde mit Unterstützung und Prüfung eines Rechtsanwaltes erstellt und durch das Amtsgericht bestätigt.
Zum anderen - dass Entscheidungen in Verantwortung des Vorstands liegen, dient der schnelleren und einfacheren Entscheidung. Das kenne ich nun wiederum als gängige Praxis - ansonsten wäre dafür eine MV einzuberufen ... Der Vorstand ist natürlich den Mitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig und eine MV kann die Entscheidungen revidieren, wenn sie nicht im Interesse das Vereins geschah - also z.B. ein neues Mitglied nicht im Interesse des Vereins handelt. Anders herum könnte nach meiner Auffassung der Vorstand durch Entscheid der MV zu einer Aufnahme veranlasst werden, auch wenn ihm das nicht gefällt - er sprich "nach Nase" entschieden hat und nicht nach Fakten.
Der Zeitpunkt der MV ist in unserer Satzung auf September und Oktober eingeschränkt. Das hängt mit der Regelmäßigkeit und dem Rhythmus zusammen. Bei nur jährlicher Definition könnte man eins im Januar machen und das nächste im Dezember des Folgejahres.
Wir versuchen, das zwischen Sommer- und Herbstferien zu legen. In den Ferien sind gute und günstige Hotels schwieriger zu finden. Der genaue Zeitpunkt wird auch in der MV festgelegt. Das könnte man durchaus auch Ende September oder Ende Oktober machen. Mitte September ist das Wetter in der Regel nochmal richtig schön, deswegen haben wir das meistens so gelegt.
Zitat:Was das Prozedere der Aufnahme betrifft: dieser Passus in der Satzung hat mich, gelinde gesagt, verwundert. Selbst bin ich seit rund sechzig Jahren immer in Vereinen aktiv gewesen, oft und lange auch an verantwortlicher Stelle. So einen Passus habe ich in dieser zeit nie gesehen, das ist für die Gerichte sicher ein Punkt keine Förderungswürdigkeit des Vereins zu gewähren.
also, da kann ich ruhigen Gewissens widersprechen.
Zum einen - die Satzung wurde mit Unterstützung und Prüfung eines Rechtsanwaltes erstellt und durch das Amtsgericht bestätigt.
Zum anderen - dass Entscheidungen in Verantwortung des Vorstands liegen, dient der schnelleren und einfacheren Entscheidung. Das kenne ich nun wiederum als gängige Praxis - ansonsten wäre dafür eine MV einzuberufen ... Der Vorstand ist natürlich den Mitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig und eine MV kann die Entscheidungen revidieren, wenn sie nicht im Interesse das Vereins geschah - also z.B. ein neues Mitglied nicht im Interesse des Vereins handelt. Anders herum könnte nach meiner Auffassung der Vorstand durch Entscheid der MV zu einer Aufnahme veranlasst werden, auch wenn ihm das nicht gefällt - er sprich "nach Nase" entschieden hat und nicht nach Fakten.
Der Zeitpunkt der MV ist in unserer Satzung auf September und Oktober eingeschränkt. Das hängt mit der Regelmäßigkeit und dem Rhythmus zusammen. Bei nur jährlicher Definition könnte man eins im Januar machen und das nächste im Dezember des Folgejahres.
Wir versuchen, das zwischen Sommer- und Herbstferien zu legen. In den Ferien sind gute und günstige Hotels schwieriger zu finden. Der genaue Zeitpunkt wird auch in der MV festgelegt. Das könnte man durchaus auch Ende September oder Ende Oktober machen. Mitte September ist das Wetter in der Regel nochmal richtig schön, deswegen haben wir das meistens so gelegt.
. \\\|/// Hoffe, geholfen zu haben.
( ô ô ) Grüße, André aus G in T
ooO-(_)-Ooo (Excel 97-2019+365)
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