Hallo Leute, ich bin absoluter Neuling in Sachen Excel und brauche umfangreiche Hilfe. Ich habe mir diverse Videos angesehen und Beiträge gelesen aber finde keinen richtigen Ansatz.
Ich möchte eine wöchentliche Arbeitszeiterfassung einzelner Bauabschnitte erstellen, dabei ist der Tag in (erstmal) drei Abschnitte/Zeilen unterteilt. Dazu sollen die Pausenzeiten, bis 5 Std. kein Abzug; über 5 bis 9 Std. 0,5 Std. Abzug; über 9 Std. 0,75 Std. Abzug. eingerichtet werden. Der Abzug der Pausen sollte bei dem Ergebnis der Zeiten(Spalte F) bereits errechent werden, so das maximal 0,75 über 9 Stunden oder maximal 0,5 Stunden bis 9 Stunden pro Tag abgezogen werden.
Außerdem liegt Sigi bei SUMME = 9:01 nicht richtig. Da muss 8:30 statt 8:31 rauskommen. Denn Bemessungsgrundlage für die zweite Pause ist nicht die bis dahin ermittelte Arbeits-, sondern Anwesenheitszeit. Ist jedenfalls meine Meinung. Wäre sonst zu kompliziert beim Erzählen. Falls jedoch Sigi erwünscht, dann: 38.39 statt 36.37
Wehrdienst für nach 31.12.2007 geborene Männer. Freiwilligkeit wird nicht ausreichen; also gibt es das Losverfahren mit daraus mehr als 50% Dienstverpflichteten. Herzlichen Glückwunsch. (Ich habe 15 Monate in der Lw gedient). Weiße Jahrgänge der Bw also ca. -1937 und 1994-2007. Alternativen wie Zivildienst/Verweigerung/Soziales Jahr noch nicht besprochen.
- ab einer ArbZeit von 6:00 sind 00:30 Pausen vorgeschrieben (im vorliegenden Fall/Bsp. ab 5:00) - ab einer ArbZeit von 9:00 sind 00:45 Pausen vorgeschrieben - ferner: Pausen gehören nicht(!!) zur ArbZeit
demnach folgere ich, dass bei 9:01 Anwesenheit bereits 00:30 Pausen genommen wurden, die ArbZeit also erst 8:31 beträgt, da die 00:45 Pause erst ab Anwesenheit von 09:31 - 9:45 greift.
a) Immerhin wird nun endlich fast überall meiner Ansicht gefolgt, dass niemals mehr Anwesenheitszeit weniger Arbeitszeit ergeben darf. Früher hat man mich deswegen in den Foren immer ausgelacht.
b) Die Norm schreibt Mindestpausen vor. Somit darf auch vorher pausiert werden. Am Beispiel: TE pausiert ja auch schon nach 5: statt 6:, also ist schon deshalb 9: besser als 9:30 (Anwesenheit) als Beginn der zweiten Pause.
c) Sollte TE Deiner Ansicht entsprechen wollen (die auch ich im Übrigen für zulässig halte), habe ich die Maßnahme schon geliefert: 38.39. Wahrscheinlich hast Du das nicht gesehen.
Wehrdienst für nach 31.12.2007 geborene Männer. Freiwilligkeit wird nicht ausreichen; also gibt es das Losverfahren mit daraus mehr als 50% Dienstverpflichteten. Herzlichen Glückwunsch. (Ich habe 15 Monate in der Lw gedient). Weiße Jahrgänge der Bw also ca. -1937 und 1994-2007. Alternativen wie Zivildienst/Verweigerung/Soziales Jahr noch nicht besprochen.
(26.05.2020, 19:34)LCohen schrieb: ..., dass niemals mehr Anwesenheitszeit weniger Arbeitszeit ergeben darf.
Ist übrigens bei manchen Zeiterfassungssystemen - im Sinne einer bösartig-arbeitnehmerquälenden Sicht oder einfach aus technischer Dummheit der ZE-Hersteller? - tatsächlich immer noch so.
Die AN rennen dann immer zu Arbeitsbeginn-bezogenen Zeiten runter, um - verständlicherweise! - ja nicht eine Sekunde zu spät auszustempeln. Denn das könnte sie eine halbe Stunde kosten. Ich kann so einen Scheiß nicht verstehen! Die Qual ist ein Meister aus D.
Wehrdienst für nach 31.12.2007 geborene Männer. Freiwilligkeit wird nicht ausreichen; also gibt es das Losverfahren mit daraus mehr als 50% Dienstverpflichteten. Herzlichen Glückwunsch. (Ich habe 15 Monate in der Lw gedient). Weiße Jahrgänge der Bw also ca. -1937 und 1994-2007. Alternativen wie Zivildienst/Verweigerung/Soziales Jahr noch nicht besprochen.
Sollte es Zeiterfassungssysteme geben, die bei einer Minute Mehranwesenheit eine halbe Stunde ArbZeit abziehen, dann haben die Programmierer das ArbZG nicht korrekt umbesetzt. Dies dürfte vor einem Arbeitsgericht nicht Bestand haben.