Registriert seit: 13.11.2014
Version(en): 2010
(07.03.2016, 00:34)Rabe schrieb: Hallo Mike,
(06.03.2016, 12:52)Mike4711 schrieb: Hmmm...anscheinend bekomme ich hier wohl doch keine Hilfe mehr......nicht ein mal irgend ein Kommentar??
leider kann ich Dir hier nicht mehr weiter helfen. Dazu habe ich nicht genug Ahnung von VBA.
Kein Problem.....vielen Dank
Registriert seit: 13.11.2014
Version(en): 2010
(07.03.2016, 06:52)BoskoBiati schrieb: Hallo,
und ich mache mir nicht die Mühe, so etwas mit VBA zu entwerfen, wenn es ohne viel einfacher geht. Auch das:
Code:
es soll meine Freundin damit komfortabel und einfach arbeiten können
kann ohne VBA gut genug funktionieren. Alles andere ist nur eine optische Aufwertung, die der Funktionalität absolut nicht nützt. Anscheinend ist die Freundin bisher auch klar gekommen, ohne solche Spielereien.
Ok.....dann frage ich in einem anderem Forum.......obwohl mir hier bisher immer gut geholfen wurde!
Registriert seit: 13.04.2014
Version(en): 365, 2019
Hallo,
dann viel Glück.
Gruß
Edgar
Meine Antworten sind freiwillig und ohne Gewähr!
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
Registriert seit: 10.04.2014
Version(en): 97-2019 (32) + 365 (64)
Hallo Mike,
erst noch mal zur Rechtssicherheit. Ich kann mich da nur den bisherigen Meinungen anschließen. Eine Exceltabelle ist nicht rechtssicher, da hierin nachträgliche Änderungen möglich sind. Schlimm in dem Zusammenhang, dass Du das auch noch verlangst ... Für eine rechtssichere Lösung musst Du Dir wohl oder übel eine entsprechende Software anschaffen. Siehe dazu u.a. wikipedia oder lexware oder frag am Besten über die aktuelle Rechtslage beim FA nach.
Wenn Du zur privaten Unterstützung, als private Übersicht oder aus welchen privaten, nicht geschäftlichen Gründen auch immer eine Exceltabelle nutzen möchtest, steht dem wohl kaum etwas entgegen.
Ich denke, um die Tabelle in einer Listbox anzeigen zu können, reicht die Programmierung des Quellbereiches anhand der enthaltenen Einträge oder, wenn Dich leere "Zeilen" nicht stören, gleich die Eintragung eines entsprechend festen Bereiches. Ich würde allerdings zwei Listboxen nehmen, getrennt für Einnahmen und Ausgaben. Eventuell nimmst Du auch Multipages und bringst dort beides getrennt unter.
Warum Du oben das Jahr auswählen willst, weiß ich nicht. Müsste dort nicht der Monat stehen?
Du könntest bei Änderung z.B. einen Datensatz anklicken und Dir dann auf der rechten Seite in Deinem Eingabebereich anzeigen lassen. Dort nimmst Du dann die Änderungen vor und speicherst sie per Knopfdruck. "Knöpfe" würde ich zwei einbauen. Einen zum Ändern, einen zur Neuanlage. Das hätte übrigens auch den Vorteil, dass Du einen vorhandenen Datensatz als Neuanlage übernehmen kannst.
. \\\|/// Hoffe, geholfen zu haben.
( ô ô ) Grüße, André aus G in T
ooO-(_)-Ooo (Excel 97-2019+365)
Registriert seit: 10.04.2014
Version(en): Microsoft 365, mtl. Kanal
Hi André; hi @ all,
das was hier immer wieder über die Rechtssicherheit geschrieben wird, trifft so nicht zu. Aus aktuellem Anlass habe ich, der selbst ein einfaches Kassenbuch als EÜR führt, folgendes von einem Steuerberater und von einer FA-Mitarbeiterin in Erfahrung gebracht:
Selbstverständlich dürfen Kassenbücher über Excel geführt werden. Denn zum Nachweis der richtigen Buchführung müssen nach wie vor Belege vorgelegt werden. Das können Papierbelege (Kassenzettel, Rechnungen, Kontoauszüge usw.) sein; das können aber auch digital übermittelte Belege sein. Zur entsprechenden Steuerprüfung werden die vorgelegten Belege mit den Dateieinträgen verglichen, die selbstverständlich übereinstimmen müssen.
Übrigens, mit entsprechender krimineller Energie, hebelt ein Benutzer auch die angesprochenen Profi-Programme für sich aus.
Gruß Günter
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen.
angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
Registriert seit: 10.04.2014
Version(en): 2016 + 365
Hi,
nachdem André und Günter das jetzt nochmal aus zwei Richtungen beschrieben habe, habe ich es mir nochmal überlegt.
Das mit der Rechtssicherheit und Verhinderung einer nachträglichen Änderbarung betrifft nur die
Rechnungen, die ich als Firma ausstelle!
Ich habe für unseren Verein eine Software gekauft, die für die Buchhaltung verwendet werden soll. Diese Software wird bei zig-Firmen und Vereinen verwendet und wenn das nicht rechtssicher wäre, würde es das schon längst nicht mehr geben.
Ist auch ein Excel-File:
vereinsbuchhaltung.ch
Registriert seit: 10.04.2014
Version(en): 97-2019 (32) + 365 (64)
Hallöchen,
trotzdem möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass sich der Fragesteller bei seinem FA erkundigen sollte, was in seinem Fall nötig und möglich ist. Das ist auf jeden Fall besser als wenn man die korrekten Hinweise erst bei einer Buchprüfung erhält.
Wir sind ja hier keine Rechtsberatung und können weder mit absoluter Sicherheit die Paragraphen um uns werfen noch eventuelle Länder-, Ämter- oder angestelltenspezifische Unterschiede erahnen
Eine Exceldatei ist jedoch, dabei bleibe ich, kein rechtssicheres Dokument. Wenn das einem FA ausreicht, vielleicht, vielleicht auch nicht. Aber das wären dann zwei Paar Schuhe ...
. \\\|/// Hoffe, geholfen zu haben.
( ô ô ) Grüße, André aus G in T
ooO-(_)-Ooo (Excel 97-2019+365)