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Kassenbuch - Wert aus Vormonat anzeigen
#11
(26.12.2016, 18:53)RPP63 schrieb: Hi Jörg!
So ein kleiner Off-Topic-Nebenstrang ist doch nicht verkehrt und hier doch eher on topic.
Was meinst Du genau?
Geldwäsche ab vierstelliger Buchung?

Gruß Ralf

Hi Ralf, nein es geht um GoBD-konforme Speicherung der Daten, und das ist mit EXCEL so nicht machbar... "... Bei Kassenbüchern, die mithilfe von EDV-Systemen geführt werden (Excel, spezielle Kassenbuchsoftware, etc.), stellt sich das Problem der Unveränderbarkeit der Daten. Kann ein elektronisches Kassenbuch nachträglich verändert werden, ist die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung anzuzweifeln..."
Gruß Jörg
ich muss mich erst wieder ganz langsam heran robben. Also bitte ich um Nachsicht

"Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." - Henry Ford
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#12
Hallo,

(26.12.2016, 18:53)RPP63 schrieb: Was meinst Du genau?
Geldwäsche ab vierstelliger Buchung?

Gruß Ralf

vermutlich hat er auf sowas angespielt:

http://www.ofd-karlsruhe.de/pb/site/pbs-...202016.pdf

und dort speziell die Ausführungen zur Offenen Ladenkasse (Abschnitt 3)
Gruß
Peter
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#13
Na gugge mol do.  :19:
Da mir bekannt, war mein letzter Post ja nicht umsonst, unnötig, für die Tonne! ;)

Mein derzeitiger Wissensstand ist jedoch immer noch, dass eine tägliche Archivierung per .PDF akzeptiert bleibt.
Wobei es wohl auf die potentielle kriminelle Energie ankommt.  :21:

Gruß Ralf
Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag. 
Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben. (Konfuzius)
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#14
(26.12.2016, 19:43)RPP63 schrieb: Na gugge mol do.  :19:
Da mir bekannt, war mein letzter Post ja nicht umsonst, unnötig, für die Tonne! ;)

Mein derzeitiger Wissensstand ist jedoch immer noch, dass eine tägliche Archivierung per .PDF akzeptiert bleibt.
Wobei es wohl auf die potentielle kriminelle Energie ankommt.  :21:

Gruß Ralf

Hallo Ralf, es geht um Bargeschäfte... ---> Die Aufzeichnungspflicht ist erfüllt, wenn sämtliche Ausgangsrechnungen chronologisch abgelegt werden. Werden auch Bargeschäfte getätigt, müssen

diese fortlaufend in handschriftlichen Listen eingetragen werden. Hinweis:


Handschriftliche Aufzeichnungen und Rechnungen sind 10 Jahre nach Ende des Jahres aufzubewahren.
Gruß Jörg
ich muss mich erst wieder ganz langsam heran robben. Also bitte ich um Nachsicht

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