Clever-Excel-Forum

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HHallöchen,

Zitat:Kann man noch irgendwie abfragen was vor dem Fehler passiert ist, z.b. wenn was in einem Userform angeklickt wurde z.b.

Du kannst z.B.

- die Namen der Makros mit ausgeben
- Code mit einer Textvariablen versehen und diese je nach Abarbeitung befüllen und dann mit ausgeben
- beim Test den Code mit Zeilennummern versehen und diese ausgeben ("Erl")
- ...

26865

(02.11.2022, 21:39)schauan schrieb: [ -> ]Du kannst z.B.

- die Namen der Makros mit ausgeben
- Code mit einer Textvariablen versehen und diese je nach Abarbeitung befüllen und dann mit ausgeben
- beim Test den Code mit Zeilennummern versehen und diese ausgeben ("Erl")
- ...
@TE 
Wie du Anstriche 1 und 3 umsetzt, findest du bereits in meinem Code. Wegen deiner Rückfragen war ich mir allerdings nicht sicher, was genau du suchst.
Hallo,

Wenn andere weniger versierte Benutzer ein Programm verwenden, ist ein Logging wie bereits vorgeschlagen sehr sinnvoll.

Ich arbeite mit Anwendern in verschiedenen Ländern zusammen und verwende immer das folgende einfache Logging:
https://www.sulprobil.com/logging_en/
Du kannst das Beispiel unten auf der Webseite herunterladen und damit starten.

Mit wenigen Mausklicks ist es eingerichtet und gibt sofort aus, wer ein Programm wann mit welchen System- und Excel-Versionen und Excel-Einstellungen verwendet.
Mit weiteren selbst eingefügten Logging Befehlen kann man verwendete Aufrufparameter und erreichte Code Stellen ausgeben.

So kann ich viele einfache Dinge auch über große Entfernungen sofort prüfen:
Hat der Systemverwalter eine neue Betriebssystemversion eingespielt?
Haben meine Anwender ihre Exceleinstellungen verändert (Ländercode, Dezimaltrennzeichen, etc.) oder fehlt Ihnen ein Add-In? Alles schon erlebt, aber jetzt kostet es lediglich ein Lächeln.

Viele Grüße,
Bernd
Hallöchen,

Zitat:Mit wenigen Mausklicks ist es eingerichtet und gibt sofort aus, wer ein Programm wann mit welchen System- und Excel-Versionen und Excel-Einstellungen verwendet.

Ich sag nur DSVGO. Aber wenn der Kunde selbständiger Alleinunteralter ist, ist das kein Problem Smile
Na ja, es sind ja seine Kunden, von denen er das eh weiß (zu einem zurückliegenden Stichtag). Dieses zu aktualisieren führt bestimmt nicht in den Knast.

DSGVO bedeutet ja auch - wird seltener beachtet -: Eine Begründung für die Erhebung der spezifischen Daten haben. Und die liegt vor. Softwarebetreuung vergleichbar mit Arzt. Nur nicht ganz so sensibel.
Zitat:Wie du Anstriche 1 und 3 umsetzt, findest du bereits in meinem Code

erl gibt aber nur was <> 0 aus, wenn auch Zeilennummern im Code sind, da seh ich im Sub keine Sad

Im Prinzip

Code:
Sub test()
Dim a%
10 On Error GoTo errorhandler
20 a = 1
30 a = a / 0
errorhandler:
MsgBox Erl
End Sub
Hallöchen,

ich hab hier mal vor vielen Jahren was zum Einfügen von Zeilennummern in Code per Formel erstellt. Smile In Spalte B wird der Code eingefügt, in Spalte A erscheinen, dort wo es erlaubt ist, Zeilennummern. Dann kopiert man Spalte A und B und ersetzt den Code im Modul damit.
Das ganze geht auch rückwärts, Code mit Zahlen in Spalte B einfügen und in D erscheint der Code ohne Zeilennummern. Zusätzlich hab ich hier noch das Vorkommen bestimmter Variablen gezählt Smile Kann man mit dem, was man deklariert, erweitern, und wenn irgendwo nur eine 1 steht hat man eine Variable in der Deklaration, die nicht genutzt wird Smile
[attachment=45582]

Oder man nimmt Tools wie z.B. die MZTools - die gibt es immer noch, aktuell in Version 8 Smile

@LCohen

bei uns durften in Zusammenhang mit den Arbeitsaufgaben keine "elektronischen" Listen geführt werden, die Rückschlüsse auf die Tätigkeit eines Mitarbeiters erlaubten. Es sollte verhindert werden, dass hier Einschätzungen hinsichtlich Leistung und Qualität ermöglicht werden, ganz egal, ob das anhand dieser Listen Sinn machte oder nicht.
Erlaubt war lediglich Was, Womit, Wo usw, aber nicht Wer.
Wenn in einem Fehlerlog z.B. der Kollege A 10x erscheint, Kollege B 1x und Kollege C gar nicht, könnte man Qualität und / oder Fähigkeiten von Kollege A minderbewerten ...

Ich hatte z.B. eine Lösung, wo stattdessen der Rechnername geloggt wurde, oder eine ohne Log, wo stattdessen eine Email generiert wurde, der der Kollege durch "Senden" zustimmen musste, oder ...
(03.11.2022, 09:36)schauan schrieb: [ -> ]Hallöchen,
Ich sag nur DSVGO. Aber wenn der Kunde selbständiger Alleinunteralter ist, ist das kein Problem Smile
Hallo,
1. Es Dein gutes Recht, eine unvollständige oder inkorrekte Auffassung von der DSGVO zu haben.
2. Du darfst Deine Auffassung auch gern teilen.
Have fun,
Bernd
(03.11.2022, 15:57)schauan schrieb: [ -> ]bei uns durften 

Hallo schauan, genau beim 2. Wort ist schon der Unterschied. sulprobil hat (vermutlich für diese seine Tätigkeiten) kein "uns", und somit fällt Geheimhaltung innerhalb seines "Betriebs" schon mal weg, weil niemand sonst außer ihm da ist. Er muss also höchstens beim Kunden die dortigen Sphären voneinander trennen können. Wenn das nicht sowieso Sache des Kunden ist.
@Bernd,

danke, dass Du mir gewisse Rechte zugestehst 100
Unvollständig war "DSVGO" aber nicht, alle Buchstaben waren ja da, ok, aber inkorrekt - V und G waren vertauscht. 15
Aber eine kleine Korrektur sei auch mir erlaubt. Ich teilte meine Erfahrungen 21

@LCohen,

hatte ja auch schon auf Alleinunterhalter usw hingewiesen ... 17

@all,

ob der TE dem eigentlich noch folgen kann und will ? Dodgy
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