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Normale Version: Sonntag- und Feiertagsberechnung Zuschläge
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Hallo liebe Leute,
ich verwende Excel2016 für MAC und die Datei ist in  Excelformat 1997-2004-Format gespeichert, um diese auf einem älteren Rechner zu verwenden.

Ich möchte  Sonntags- und Feiertagszuschlagsberechnung automatisieren

Dabei sind folgendende Kriteireien zu beachten

1 Unterscheidung zwischen Wochentag, Sonntag und Feiertag bei der Berechnung.

2. Unterscheidung zwischen Heiligaben/Silvester ab 14 Uhr und den anderen normalen Feiertag 24 Stunden.

Wer kann mir helfen?

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Icke
so in der Art?

Arbeitsblatt mit dem Namen 'Stundennachweis'
ABCDEFGHI
10Mi, 03Nationalfeiertag6:0014:008,00 Std0,00 StdZulage

ZelleFormel
H10=WENN(D10<>0;WENN(UND(D10<E10;TEXT(A10;"ttt")="So");"Zulage";"");"")
I10=WENN(UND(D10<>"";C10<>"";D10<E10);"Zulage";"")
Verwendete Systemkomponenten: [Windows (32-bit) NT 10.00] MS Excel 2016
Diese Tabelle wurde mit Tab2Html (v2.6.0) erstellt. ©Gerd alias Bamberg
Hallo
ich habe vergleichbares schon mal für uns hier im Betrieb erstellt.
Ich bin dabei auf etliche relevante Punkte gekommen in der die Zulagen unterschiedlich bewertet werden.
Beispiel:
Wie verhält es sich mit den Zulagen wenn der Feiertag auf einen Samstag / Sonntag fällt. (bei 5-Tage Woche)?
Wie verhält es sich mit den Zulagen wenn man nach 24:00Uhr in in einen Feiertag / Sonntag hinein oder heraus arbeitetet wird?
Wie verhält es sich mit Überstunden und ab wann werden sie wie bewertet?

Ich habe mich daher entschlossen die Zulagen separat, einzeln und jede für sich in Hilfsspalten zu berechnen.
>> Wenn nur die tatsächlichen Zulagen berücksichtigt werden, wirst du die Stunden vor und nach 24:00Uhr auch noch getrennt abrechnen müssen.
Die Summen, abhängig vom Wochentag / Feiertag / Nachtschicht /Weihnachten / Silvester abzurechnen ist dann nicht mehr schlimm.

Ich weiß nicht ob es was bringt, da die Tarife in der Hinsicht ja überall unterschiedlich sind, aber bei Bedarf könnte ich dir die Tabelle mal senden.
anhängen geht nicht, Fehlermeldung: zu groß


ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und Glückliches Jahr 2019
Holger
Hallo Holger,
ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt, es sollen nur an Hand der Arbeitszeiten die Stunden errechnet werden an denen Zuschlag am Feiertag (0.00 bis 24.00) bzw. Heiligabend/Silvester ab 14Uhr (immer gleicher Zuschlag!) oder Sonntags(hier natürlich ein anderer gleichbleibender Zuschlag). Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Nachtschicht am Samstag in den Feiertag/Sonntag reinarbeitet, also erst nach 0 Uhr bzw. in der Regel die Nachtschicht Feiertag/Sonntag in einen normalen Tag reinarbeitet, wenn kein weiterer Feiertag folgt, somit endet der Zuschlag dann 24 Uhr.

Auch dir eine gesegnete Weihnacht

Icke aus Hamburg