Clever-Excel-Forum

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Hallo,

vielen Dank für die Hilfe. Funktioniert sehr gut.

Wie muss das ganze aussehen, wenn ein Kind im Monat eine Altersstufe wechselt?

Dann muss es eine Mischberechnung aus 2 verschiedenen Altersstufen werden.
Hi,

das verstehe ich jetzt nicht ganz. Du arbeitest doch mit Stichtagen. Welche Berechnung willst du zugrunde legen, wenn das Kind z. B. am 5. des Monats älter wird und dadurch die Kategorie wechselt. Oder es ist am 30. geboren? Muss hier tagesgenau gerechnet werden?

Ich weiß zwar, dass gesetzl. Vorgaben oftmals total bescheuert sind, aber das hier riecht für mich nach einem Schildbürgerstreich. :32:
Als Stichtag ist immer der Monatsanfang gegeben (bzw nur der Monat. Excel definiert ja aber im Hintergrund immer den 1. des Monats).
Die Person hat einen monatlichen Grundbedarf (416,00 €). Dazu wird ein Mehrbedarf auf Grundlage des ermittelten Mehrbedarfes (12, 24,36,48 oder 60 % gewährt)

Sollte das Kind eine Alterstufe wechseln, kann es passieren, dass eine Mischberechnung erfolgt.

Z.B.
Kind wird am 12. eines Monates 7 Jahre.
Somit muss anteilig vom 1.-11. mit 36 % gerechnet werden und vom 12.-30. mit 12 %.
Wobei der Monat immer mit 30 Tagen gerechnet wird (unabhängig ob der Monat 28,29,30 oder 31. Tage hat).
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