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Pausenzeiten aus der Nachtberechnung
#1
Hallo zusammen,
wie beomme ich die Pausenzeit aus der Nachtberchnung raus?
Lege ich eine Zeit von 14:00 - 22.30 fest,wird mir 0,5h Nachtzeit angezeigt.
Diese 0,5 h sind in der Arbeitzeit eine Pause.Und darf als Nachtzeit garnicht
berechnet werden.In der Zeile darunter wird mir alles richtig angezeigt,
Weil eben die Nachtzeitberechnung nur von 22:00 - 6:00 geht.

Danke
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#2
Wenn Du von 14:00 bis 22:29 einträgst, dann steht in Spalte i eben 29. Warum?
Vielleicht, weil in Spalte i die Dauer nach 22 Uhr angezeigt wird?

Ist es wirklich so, dass kurz vor Schichtende (22:00 bis 22.30) eine halbe Stunde Pause eingelegt wird?
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#3
@Raoul21
Hei,es spielt doch keine Rolle,ob man die Pause zu Anfang/Ende/Mitte der Arbeitszeit macht.
Die Anwesenheitzeit beträgt nun mal mit Pause 8,5h.Also wird mir die 0,5h in Spalte I angezeigt.
Wo kämen wir denn hin,wenn man noch die Pause mitbezahlt ;) *Spass*
Ich hab mir 2Hilfsspalten gebastelt,in denen die Zeiten getrennt werden für 22:00/22:30

Danke
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#4
(19.10.2020, 15:57)schluckspecht schrieb: es spielt doch keine Rolle,ob man die Pause zu Anfang/Ende/Mitte der Arbeitszeit macht.
Eine Pause soll der Erholung dienen. Am Anfang der Arbeitszeit braucht man noch keine Erholung und am Ende der Arbeitszeit hat man sowieso Feierabend.

Pausenzeiten:
Zitat:Können Arbeitnehmer zur Verkürzung der Arbeitszeit auf Pausen verzichten?
Die Pause an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit zu legen, ist keine Option: Ruhepausen sollen sicherstellen, dass die Arbeitnehmer sich entspannen und zur Ruhe kommen können. Daher dürfen sie nicht ausfallen.

Darf der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Pause vorgeben?
Wann Arbeitspausen genommen werden, darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vorschreiben. Dabei muss er eventuelle Betriebsvereinbarungen und vertragliche Regelungen beachten. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber aber das Recht, den Arbeitnehmern anzuweisen, welcher Mitarbeiter wann die gesetzlich vorgeschriebene Pause nehmen muss.
Wir sehen uns!
... Detlef

Meine Beiträge können Ironie oder Sarkasmus enthalten.

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#5
@shift-del
Danke für die Aufklärung.
Für das Problem,stand nicht zur Debatte,wann wer gesetzlich eine Pause machen muss/darf.
Daher auch meine Ausage"....es spielt doch keine Rolle,ob man die Pause zu Anfang/Ende/Mitte der Arbeitszeit macht."
Hier ging es um die Anwesenheitzeit. Das Problem ist ja jetzt gelöst.

Danke
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#6
Wenn man 14:00-22:30 arbeitet, ist für mich die Pause um 17:00 und um 20:00 jeweils 00:15 lang. Das Gesetz erlaubt (spätestens) auch erst um 20:00 die erste Pause, dann aber 00:30 lang. "Morgens ein Knoppers um halb zehn in Deutschland" geht zu recht von einem Handwerker-Arbeitsbeginn von 6:30 aus. 

Korrekt wären übrigens sogar 16:45 und 19:45 (oder allein 19:30). Denn dann haben jeweils 3 Stunden 15 Minuten Pausenanteil, nicht Pause obendrauf.

Es wird nicht möglich sein, ein Arbeitsleben lang 06:00 ohne Pause durchzuarbeiten. Dafür sind die Arbeitsinhalte nicht immer spannend oder leicht genug, und der Arbeitnehmer nicht immer motiviert genug.

Je später ihm die Pause pauschal (zur Erleichterung der Abläufe, damit die Pause nicht notiert werden muss) abgezogen wird, desto besser für den Arbeitnehmer. Geht er nämlich nach 05:59 Arbeitszeit (vorzeitig ggü dem Wochenschnitt) nach Hause, bekommt er evtl. tatsächlich schon eingelegte Pausen voll durchbezahlt, weil die pauschal veranschlagte Pause noch gar nicht erreicht ist.

Das "pauschale Pausen-Abzugsregiment" muss natürlich auch für die jeweils geltenden Zuschlagszeiten gelten. Angenommen, die Nacht von 20:00-06:00 wird mit 50% Zuschlag entgolten, und der AN penetriert die Stechuhr um 15:00 und 23:35, dann wird ihm die 00:30-Pause um 21:00 Uhr (korrekt sogar: 20:30 Uhr) abgezogen. Damit arbeitet er 05:00 zu 100% und 03:05 zu 150%. Würde die Pause hingegen von den 100% abgezogen mit dem Resultat 04:30 zu 100% und 03:35 zu 150%, dann bekäme er 00:30 Pause mit 50% statt 00% entgolten. Das ist nicht im Sinne des Erfinders.

Wenn im Betrieb des TE eine Stechuhr vorhanden ist, verstehe ich nicht, warum dann diesbezüglich eine "Egal-Mentalität" herrschen kann.
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