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Grundsteuerfeststellung: tats.Bodenrichtwert 2D-interpoliert aus ref.BRW und WGFZ
#1
Grundsteuerfeststellung zum 1.1.2022 abzugeben bis zum 31.1.2023 (seit gestern verlängert von bisher: 31.10.2022)

Vorbemerkungen: Bei den sonstigen 11 Bundesländern (ohne Bay HH Hess Nied BaWü) gilt die Grundsteuer-Orientierung am Bund. Dort taucht bei Mehrfamilienhäusern (MFH) ein zweidimensionales Interpolationsproblem auf: In einer Tabelle sind dort Faktoren in Abhängigkeit von BRW (Bodenrichtwerten) und WGFZ (Wohngeschossflächenzahl) gelistet. Sowohl die a) bei BORIS genannten typischen Referenzwerte für eine Gemarkung als auch b) die realen Werte können jedoch dazwischen liegen. Dann wird interpoliert, bevor die beiden Faktoren ins Verhältnis gesetzt werden.
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immobilienmarkt.niedersachsen.de/boris-umdatei/umretabs/2022/1000012wgfz2022.pdf
Beispiel Stadtgemeinde Bremen Umrechnungstabelle: 100012 
Umrechnungskoeffizienten für Bodenrichtwerte mit Bezug auf die bauliche Ausnutzung [wertrelevante Geschossflächenzahl] Stichtag 31.12.2020 und Stichtag 01.01.2022 
Anwendung im gesamten Stadtgebiet außer in Bremen-City. 

Der Bodenwert von Grundstücken wird neben der Lage auch von der Möglichkeit der baulichen Ausnutzung des Baugrundstücks beeinflusst, welche die Bauleitplanung einräumt. Als Maß für die bauliche Ausnutzung gilt die wertrelvante Geschossflächenzahl (WGFZ), die das Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und Geschossfläche festlegt (WGFZ 1,0 bedeutet, dass 100% der Grundstücksfläche als Geschossfläche auf dem Baugrundstück realisiert werden kann). Die nachfolgende Tabelle erhält Umrechnungsfaktoren für das Wertverhältnis von gleichartigen Grundstücken bei unterschiedlicher baulicher Ausnutzung. Zwischenwerte können durch Interpolation ermittelt werden.

Umrechnungskoeffizienten über die wertrelevante Geschossflächenzahl [WGFZ] (§ 12 ImmoWertV)
Tabelle B - Umrechnung: Mehrfamilienhäuser (MFH) und Wohn- und Geschäftshäuser (WGH)

C1#: ={
0000.0,4.0,6.0,8.1.1,20.1,4.1,60.1,8.2,0.2,2.2,40.2,6.2,80.3,0.3,2.3,40.3,6.3,80.4,0;
0100.25.50.75.100.125.150.175.200.225.250.275.300.325.350.375.400.425.450.475;
0200.35.57.78.100.122.143.165.187.209.230.252.274.295.317.339.361.382.404.426;
0300.42.62.81.100.119.138.158.177.196.215.234.254.273.292.311.330.350.369.388;
0400.48.66.83.100.117.134.152.169.186.203.220.238.255.272.289.306.324.341.358;
0500.53.69.84.100.116.131.147.162.178.194.209.225.240.256.271.287.303.318.334;
0600.57.72.86.100.114.128.143.157.171.185.200.214.228.242.257.271.285.299.314;
0700.61.74.87.100.113.126.139.152.166.179.192.205.218.231.244.257.271.284.297;
0800.64.76.88.100.112.124.136.149.161.173.185.197.209.222.234.246.258.270.282;
0900.66.77.89.100.111.123.134.145.157.168.179.191.202.213.225.236.247.259.270;
1000.68.79.89.100.111.121.132.142.153.164.174.185.195.206.217.227.238.248.259;
1100.70.80.90.100.110.120.130.140.150.160.170.180.190.200.210.220.230.240.249;
1200.72.81.91.100.109.119.128.138.147.156.166.175.185.194.203.213.222.232.241}

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Anwendungsbeispiel:

Bei der grundsteuerfeststellenden Eingabe einer Wohnung der Adresse "Züricher Str. 57 in Bremen" in ELSTER (mit 64 qm Wohnfläche, 128 qm anteiligem Grundstück, 76/10000 Miteigentumsanteilen (spielen keine Rolle!) und einer Referenz-WGFZ 0,6 bei einem Referenz-Bodenwert von 260 €/qm aus der Bodenrichtwertzone 10004422) ...

... ergibt sich der tatsächliche in der Erklärung einzugebende Bodenwert mit 214,93 über interpoliert ermittelte Umrechnungskoeffizienten 49,5 und 60 wie folgt:

[LAMBDA] A2: =260*
LINEAREINTERPOLATION2DIM(64/128;260;C1#)/
LINEAREINTERPOLATION2DIM(0000,6;260;C1#)


(260*49,5/60=214,93333)

Die Funktion LINEAREINTERPOLATION2DIM findest Du hier (wahlweise als LAMBDA und VBA oder auch für altes Excel): clever-excel-forum.de/Thread-LAMBDA-Lineare-Interpolation-1D-und-2D
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Achtung: Ich könnte mich inhaltlich oder rechnerisch geirrt haben! Dann wäre ich dankbar für eine Rückmeldung.
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