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Gleich hohe Erbanteile nach Steuer (Thread aus 2019)
#1
Bezugnahme auf clever-excel-forum.de/Thread-automatisierte-Berechnung-von-gleich-hohen-Erbanteilen 
(ich weiß, das ist schon etwas her)

steuerfuzzi schrieb dort grundsätzlich:
Zitat:Etwas zusätzliches zum Nachdenken:
  1. Wird denn irgendjemand benachteiligt, nur weil er eine (höhere) Erbschaft-/Schenkungsteuer zahlen muss?
  2. Mal ein anderes Beispiel: Zwei Unternehmer bekommen für die gleiche Dienstleistung 500 Euro. Ist einer der beiden jetzt benachteiligt, weil er einen höhere Einkommensteuersatz hat?
  3. Warum sollte nun jemand mit einer höheren Steuer also einen höheren Anteil an der Immobilie bekommen?
  4. Hier geht es um eine unentgeltliche Zuwendung! Man sollte sich vor Augen führen, dass der Vermögenszuwachs vor Erbschaft/Schenkung genau 0 Euro beträgt und ggf. durch das Erbe/die Schenkung 75.000 abzüglich Erbschaft-/Schenkungsteuer.
  1. Das ist nicht die Frage. Denn es geht hier um die Steuer des Erblassers/Schenkers. So wird sie in der Datei auch gerechnet. Das gilt unbeschadet der Tatsache, dass der Erwerb wahlweise auch beim Erben/Beschenkten besteuert werden könnte.
  2. Bei der Einkommensteuer hat man diese Wahl halt nicht. Deshalb kann man das nicht vergleichen.
  3. Warum siehst Du dies anhand einer Immobilie (wo Du recht hättest)? Ich gehe hier nur von Bargeld aus. Bei der Immobilie würde entweder, falls vorhanden, aus der Erb-(Schenkmasse) (also vom Erblasser/Schenker) die Steuer bezahlt (das ist einfach), oder der Erwerber würde entsprechend der durch den Erwerber höchstpersönlich zu zahlenden Steuer zusätzlich Bargeld mitvererben/schenken (evtl. schwieriger zu berechnen) oder es ist vorher klar, dass die Steuer tatsächlich vom Erwerber gezahlt werden kann - dass ihn das Erbe/die Schenkung von Sachvermögen ohne Geld also nicht punktuell unmöglich hoch belastet (das ist auch einfach).
  4. Richtig, aber die soll eben netto gleich oder geschlüsselt stattfinden. Nicht brutto gleich oder nach einer wie auch immer verstandenen "Leistungsfähigkeit". Außerdem hat nicht nur der Schenker es vollumfänglich, sondern auch der Erblasser es in Grenzen in der Hand, seine punktuelle Art der Gerechtigkeit selbst festzulegen.
Der Thread kann gern an den alten geschlossenen Thread angehängt werden - vielleicht erst später, falls noch jmd. darauf antworten möchte.

Übrigens kennt der Islam ein anderes Erbrecht (von dem aber wohl auch abgewichen werden kann):

Der Sohn bekommt, wenn nichts anderes verfügt ist, das doppelte Erbe ggü der Tochter. Denn die Fiktion ist, dass jedes Kind heiratet, und dass der Mann neben der Morgengabe auch den Hausstand (und früher auch meistens alleine das Einkommen) mit in die Ehe einbringt. Die weiteren Gründe fallen mir gerade nicht ein.
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