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Formel für Arbeitszeit
#11
Nein, das stimmt doch so überhaupt nicht. Die Medaille ist falsch "produziert". Es ginge ohne jeden Nachteil.
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#12
Moin,

nachdem in meinem früheren Job 2003 ebenfalls die Zeiterfassung per "Stechuhr" eingeführt wurde, standen wir anfangs ebenfalls vor dem selben Dilemma. Mithilfe unseres damaligen Personalrats wurde vereinbart, dass das Zeiterfassen 5 Minuten vor dem festgelegten Arbeitsbeginn zu Lasten des AN ging, 5 Minuten nach Beendigung der Arbeitszeit gingen zu Lasten des AG. Wenn tatsächlich eine halbe Stunde länger gearbeitet werden musste und keine Pause eingelegt wurde, genügte ein Zweizeiler per E-Mail.

Alle waren zufrieden - und soviel mir bekannt ist, wird das auch heute noch so gehandhabt.
Gruß Günter
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen.
angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
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#13
Das ist eine schöne und einvernehmliche Lösung eines Problems. Welches aber auch von vornherein vermieden werden könnte, wenn meine Formel in der Hard- oder Software der Stechuhr eingebaut wäre.

Beispiel für eine hardwareseitige Lösung: 

mit einer um die Hälfte schleichenden Sekunde beim Verlassen der Minute und 
mit 59 um eine ca. 118tel Sekunde schnelleren Sekunden.

Die Uhr ist Kult.
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#14
... das sind schon zwei Seiten.

Gesetzlich geregelt ist
Zitat:Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4. Ruhepausen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Alles andere sind "interne" Regelungen auf die es keinerlei Anspruch gibt. Da steht nicht, dass der AG oder der AN in irgendeiner Weise davon abweichen darf.
Ob es dann rechtens ist, bei 6:01 AZ keine Pause zu gewähren ... Es wird aber sicher kein AN nein sagen, wenn der AG ihm bei 6:01 keine Pause abzieht, also wo kein Kläger ist ...

Wie viele Minuten über 6h dürfte man denn da ohne Pause arbeiten?


Ansonsten - Mach das aber mal mit den Ämtern. 1 Cent mehr Rente und im schlimmsten Fall ist Deine Zuzahlungsbefreiung weg. Oder Dein Wohngeld. Oder ...
Oder gibt es da Regelungen, die mir unbekannt sind?


Und noch was - ich denke, den Teil schieben wir dann wieder ins Plaudern Smile
.      \\\|///      Hoffe, geholfen zu haben.
       ( ô ô )      Grüße, André aus G in T  
  ooO-(_)-Ooo    (Excel 97-2019+365)
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#15
Aus dem Arbeitsschutzgesetz und insbesondere der von Dir zitierten Norm geht nicht hervor, dass eine zusätzliche Anwesenheitsminute zu 29 Minuten Arbeitszeitabzug führen kann.

Dazu muss im Grunde nichts mehr gesagt werden.
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#16
ich will keinem Arbeitszeit abziehen, hab ich auch nicht geschrieben.

Der Punkt ist die vorgeschriebene Unterbrechung von mindestens 30 Minuten bei > 6h Arbeitszeit.

Wird die Arbeit nicht unterbrochen, ist das ein Verstoß gegen das Gesetz. Dein Arbeitgeber könnte Dich deswegen sogar abmahnen, wenn Du keine Pausen machst. Insbesondere, wenn ihm Deine Nase nicht passt. Eine Unterbrechung ist keine Arbeitszeit bzw. nicht zu bezahlen, sofern nichts anderes geregelt ist.

So was wird zuweilen auch gerne von dem einen oder anderen AN anders herum ausgenutzt, wenn man mal eher gehen muss oder bei entsprechender Teilzeit nicht darauf geachtet wird. Arbeitsbeginn 7:00 Uhr, 12:00 Uhr Mittagspause im Bereich, die wird natürlich liebend gerne mitgenommen, und spätestens 13:00 Feierabend. Ergibt trotz 30 Minuten "unzustehender" Pause 6h Arbeitszeit. Die Stechuhr sieht ja nicht, was man den Tag über gemacht hat ... Vorteilhaft, wenn man keine bestimmte Anzahl Tüten falten muss oder anderwärtig in Leistung steht Smile

Ist auf jeden Fall immer gut, wenn AN und AG eine einvernehmliche Lösung für die Grenz- und sonstigen Fälle finden.
So, das war jetzt hoffentlich wahrscheinlich auch mein letzter in diesem Thread zu diesem Thema Smile
.      \\\|///      Hoffe, geholfen zu haben.
       ( ô ô )      Grüße, André aus G in T  
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#17
(12.03.2023, 17:42)schauan schrieb: Die Stechuhr sieht ja nicht, was man den Tag über gemacht hat ...

Also wir setzen ja seit einigen Jahren bei Vertragsunterzeichnung einen kombinierten RFID/GPS-Chip schmerzfrei ins Fettgewebe des Gesäßes des Probanden.
"Gestempelt" wird erst, wenn er 25,3 cm vor seinem Arbeitsplatz ist.
Minutiös wird erkannt, wann der Arbeitsplatz verlassen wird.
Falls die Toilette mehr als zweimal (unbezahlte Arbeitszeit) aufgesucht wird, wird automatisch eine Mail an den Betriebs-Urologen gesendet.
In der Kantine muss der MA beim Essensempfang kurz seinen Hintern scannen lassen.
Sollten durchschnittlich mehr als 1000 Kilokalorien verzehrt werden, wird eine Kündigung wegen vorsätzlich adipösem Verhalten ausgesprochen.

Wenn ich mich recht erinnere, führen wir dieses bewährte System seit … 1984 … aus.
Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag. 
Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben. (Konfuzius)
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