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hey Leute
ich habe eine liste mit ein paar mitarbeitern unseres Kunden,
jeder mitarbiter ist mit seinem namen und Geburtsdatum aufgelistet im TT.MM.JJJJ format
nun wollte ich eine wenn formel erstellen die die urlaubstage auswirft.
doch ich komme nicht weiter
ab dem vollendeten 25 Lebensjahr soll der mitarbeiter 26 Tge bekommen
vom 26 bis vollendeten 36 jahr 28 tage
und ab 36 dann 30 tage
komm aber nicht weiter habt ihr eventuell ideen??
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Hallo,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann soll bis 25 Jahren ein Urlaub von 26 Tagen gelten, bis 36 Jahre ein Urlaub von 28 Tagen und ab 37 Jahren ein Urlaub von 30 Tagen?
In A8 steht das Geburtsdatu, in B8 der Stichtag:
=VERWEIS(DATEDIF(A8;B8;"Y");{0;26;37};{26;28;30})
Gruß
Michael
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Hi,
wenn ich mich recht erinnere, gilt das Jahr, in dem man das Alter erreicht als Kriterium. Dann würde das gelten:
Code:
=VERWEIS(Jahr(B8)-Jahr(a8)+1;{0;26;37};{26;28;30})
Gruß
Edgar
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Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
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[Off Topic]
Hi,
der verantwortliche Personalchef sollte höllisch Obacht geben, falls er, wie du beschreibst, Urlaub nach Altersstufen staffelt. Das ist nach dem Gleichbehandlungsgesetz nicht gestattet, da die Staffelung jüngere Arbeitnehmer benachteiligt. Dazu gab es mal ein BGH-Urteil. Es wurde später zwar etwas aufgeweicht, aber nur in der Hinsicht, dass einem älteren Arbeitnehmer (58) aus Sorge um seine Gesundheit 2 Tage mehr gegeben wurde. Dies war statthaft.
[/Off Topic]
Gruß Günter
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angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
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01.03.2017, 14:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2017, 14:43 von Maurice1.)
Als erstes zum Thema das Es eine Regel gegen die Arbeitstage gibt , diese Regel gilt bei uns nicht , wenn ein Kunde von unsere Firma die Regelung bei sich einführt haben wir damit nicht zu tun also nicht denken das unsere Firme diese aufteilung hat
und zu den Formeln vielen Dank euch beide eure beiden Formeln funktionieren einwandfrei vielen dank
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Hi Maurice,
(01.03.2017, 14:43)Maurice1 schrieb: Als erstes zum Thema das Es eine Regel gegen die Arbeitstage gibt , diese Regel gilt bei uns nicht , wenn ein Kunde von unsere Firma die Regelung bei sich einführt
Du könntest dem Kunden einen Tipp geben, daß er gegen ein Gesetz und ein BGH-Urteil verstößt.
Und ein Gesetz ist immer mehr als eine Regel. :19:
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Hi Ralf,
nachdem Maurice sich für die Lösung bedankt hat, gehe ich nicht (mehr) davon aus, dass er diesen Hinweis noch liest. Er war das letzte und einzige Mal am 1. März im Forum.
Gruß Günter
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