27.04.2019, 09:56
Durchschnittswert von den letzten 3 Monaten
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
27.04.2019, 10:14
Moin!
Ich bin verblüfft, wie umständlich selbst die Minijob-Zentrale das "Problem" angeht. Dabei ist es ganz einfach! Das BUrlG schreibt dazu: § 3 (1): Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage Da steht nix von Minijobbern oder Halbtagskräften! Heißt: Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Erholungsurlaub (der Samstag gilt in D als Werktag)! Weiter geht es im § 11 (Urlaubsentgelt): (1) Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat […] Heißt: Zusammenzählen und durch 13*6=78 teilen und somit die Entlohnung für einen Urlaubstag ermitteln oder schlicht den vereinbarten Monatslohn anteilig weiterzahlen. Gruß Ralf
Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag.
Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben. (Konfuzius)
27.04.2019, 10:27
(27.04.2019, 09:46)Valentina84 schrieb: Verstehe ich das richtig, dass du das mit dem Durchschnitt von 3 Monaten berücksichtigt hast und in diesem Fall der Durchschnitt von Mai, April und März berechnet wird?Es werden die drei letzten Werte zur Berechnung herangezogen. Wenn wird jetzt April haben dann gibt es nur die Werte bis März. In die Berechnung gehen also Januar, Februar und März ein.
Wir sehen uns!
... Detlef Meine Beiträge können Ironie oder Sarkasmus enthalten.
27.04.2019, 10:35
Wie ich (resp. das BUrlG) bereits schrieb, geht es nicht um die letzten drei "vollen" Monate, sondern um die letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.
Ich meine ja nur, wenn schon genau, dann aber richtig! ![]()
Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag.
Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben. (Konfuzius)
27.04.2019, 10:53
(27.04.2019, 10:27)shift-del schrieb: Es werden die drei letzten Werte zur Berechnung herangezogen. Aber wenn ich in der Tabelle die Werte für Januar oder Februar verändere, bleibt der Urlaubsanspruch auch nach dem Aktualisiseren wie gehabt.
27.04.2019, 10:59
Das wundert mich nicht denn du hast die Werte für April und Mai nicht gelöscht.
Wir sehen uns!
... Detlef Meine Beiträge können Ironie oder Sarkasmus enthalten.
27.04.2019, 11:14
Ich habe noch eine Sache, vielleicht habt ihr da eine Idee.
Als Grundlage für meine Tabelle im ersten Post dient eine andere Tabelle, in der die tatsächlich gearbeiteten Stunden und Tage eingetragen werden. Die Gesamtanzahl der Tage und Stunden wurde dann manuell in die andere Tabelle mit der Urlaubsberechnung übertragen. Die Anwesenheitstabelle wird für alle 12 Monate des laufenden Jahres angelegt, ich habe als Beispiel nur 3 Monate und 5 Mitarbeitr dagelassen. Da es über 40 Mitarbeiter sind, wird es in einer Tabelle schnell unübersichtlich. Das würde ich gerne auch verknüpfen, aber ich stoße da an meine Grenzen der Excel-Kenntnisse. Hinzu kommt, wie gesagt, dass es relativ häufig Fluktuationen gibt, also neue Mitarbeiter hinzukommen oder wegfallen. Meine Vorstellung ist, dass am besten alles in einer Tabelle mit unterschiedlichen Registerblättern steht, in denen die Daten miteinander verknüpft sind. Die Kollegin vom Personal trägt die tatsächlich gearbeiteten Stunden und Tage ein und der Rest wird automatisch übertragen und ermittelt. Ich bin euch sehr dankbar für die wertvollen Tipps und entschuldige mich nochmal für die missverständlichen Erläuterungen. Vielleicht habt ihr eine Idee, wie man diese ganzen Daten am besten miteinander verheiraten kann. Lieben Gruß, Valentina
27.04.2019, 11:26
Ich habe mir mal eine Tabelle erstellt, wie ich sie verwenden würde um den korrekten Durchschnittswert der letzten 13 Wochen zu ermitteln.
Wie Du siehst, wähle ich einen ganz anderen Aufbau, der entsprechend simpel auszuwerten ist. Die Zeilen 2:8 liegen außerhalb des 13-Wochen-Zeitraums und werden nicht berücksichtigt:
Gruß Ralf
Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag.
Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben. (Konfuzius)
Moin Ralf,
ganz so einfach ist es dann doch nicht: Zitat:Das BUrlG schreibt dazu: Zwei Dinge sind da zu beachten. 1) Die 24 Tage gelten für einen Vollbeschäftigten im Sinne von an allen Arbeits- bzw. Werktagen beschäftigten. Er sollte nur nicht voll zur Arbeit erscheinen, könnte sein, dass er fristlos entlassen wird und somit keinen Urlaub mehr bekommt ![]() Ich hab's ja oben schon mal erläutert. Wenn Du nur einen Tag in der Woche beschäftigt bist, dann hast Du 52 Arbeitstage im Jahr. Da kannst Du nicht 30 oder 24 Tage Urlaub bekommen in dem Sinne, dass Du die nur an Deinen vereinbarten Arbeitstagen nimmst. Du musst dann auch Urlaub an sowieso abwesenden Tagen nehmen. Oder Du bekommst eben den Anspruch, der Dir anhand Deiner Arbeitstage anteilig zusteht. siehe auch dort: https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch-teilzeit/ 2) Du musst schon schauen, ob bei Deinem Arbeitgeber tarifliche Regelungen gelten und da wird in der Regel der Samstag eben nicht mehr angezogen. Bei 24 Tagen hättest Du 4 Wochen + 4 Tage Urlaub. ***************** Im Osten hatten wir es mit der Gesetzgebung einfacher. Was da auf dem Papier stand war Gesetz. Da gab es in der Regel nicht noch 99 Gerichtsurteile und was weiß ich nicht, wo dann fast das Gegenteil rauskam. Lediglich ab und an eine Durchführungsbestimmung … Nimm nur mal die Regelung im Straßenverkehr "Rechts vor Links" Im Osten war das einfach so die "Oberregel". Punkt. Im Westen musst Du, wenn sich 3 an der Kreuzung treffen. schauen, wo die alle hinfahren. Schlimmstenfalls fährt der linke zuerst geradeaus … Natürlich musst Du das jetzt auch im Osten, aber da gibt's zuweilen immer noch Defizite :20: Ich bin aber schon ganz froh, dass ich jetzt 30 Tage Urlaub hab und tariflich geregelt keinen Samstag einsetzten muss ![]()
. \\\|/// Hoffe, geholfen zu haben.
( ô ô ) Grüße, André aus G in T ooO-(_)-Ooo (Excel 97-2019+365)
27.04.2019, 15:25
Moin André!
Doch, es ist (so) einfach! Mit der "meiner" simplen (meinethalben innerbetrieblichen, aber dennoch rechtsgültigen) Lösung vermeidet man solche Stilblüten. Jeder AN hat per Gesetz Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub. Punkt. Daher ist es vollkommen egal, wie viele Wochenarbeitsstunden er an welchen Wochentagen auch immer leistet. Geringfügig Beschäftigte hatten (bei mir!) immer komplette Wochen als Urlaub zu nehmen; Freizeit am "normalen Arbeitstag" wurde intern mit anderen MAs getauscht. Regelarbeitszeiten von bspw. 10 Stunden wurden entsprechend vergütet. Und ja! Kannte ein MA die 13-Wochen-Regel, dann durfte die Sekretärin rechnen. Noch ein Punkt: Fiel ein Feiertag auf einen "normalen Arbeitstag", dann wurde er einfach vergütet (wie bei jedem Vollzeit-MA auch). Unnötig zu erwähnen, dass die Donnerstags-Dienste gern genommen waren. :21: Dies schreibe ich als ehemaliger leitender Angestellter, der sich über 20 Jahre mit so etwas herumschlagen durfte. Gruß Ralf
Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag.
Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben. (Konfuzius) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste