22.10.2020, 14:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2020, 14:18 von RS1.
Bearbeitungsgrund: Bild fehlt
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Hallo zusammen, ich habe da ein Problem mit einer Stundenaufstellung bzw. Arbeitszeitberechnung. Es soll nur der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende eingegeben werden. Berechnet werden soll die Arbeitszeit und die Pausenzeit. Die Pausenzeit richtet sich nach den gearbeiteten Stunden. (6-9 Std.=00:30, >9 Std. 00:45) Ich habe schon ein bisschen "gebastelt", bin aber leider noch nicht wirklich weiter gekommen. Kann mir hier jemand helfen?
[ Bild bitte so als Datei hochladen: Klick mich! ] Die Formel in C4: =WENN(UND((B4-A4)>6;(B4-A4)<9);"00:30";WENN(UND((B4-A4)>0;(B4-A4)<6);"00:00";WENN((B4-A4)>9;"00:45";"0"))) Die Formel in D4: =(B4-A4-C4)*24
In C4 soll die Pausenzeit angezeigt werden und von D5 abgezogen werden. Es scheitert bei mir schon am Anzeigen der Pausenzeit :20:
mit deiner Frage meinst du doch wohl den gesetzlichen Pausenabzug? Du hast es zwar nicht so geschrieben, aber deine Angaben "(6-9 Std.=00:30, >9 Std. 00:45)" deuten darauf hin. Dann jedoch ist die "einfache" Lösung von Günter nicht ganz korrekt.
@Günter: Bei brutto "6:00" liefert deine Lösung "0:00" Pause und netto "6:00" bei brutto "6:01" liefert deine Lösung "0:30" Pause und netto "5:31" ?? Bei einer Minute längerer BruttoArbZeit gleich netto eine halbe Std. weniger NettoArbZeit? Das darf nicht sein!
Anbei eine Lösung, die der gesetzl. Norm entspricht (s. Mappe).
D14: =SUMME(WENNFEHLER(EXP(LN(C14-{0.24.26.36.37}/96));)*{0.1.-1.1.-1}) als {}-Formel, wo nötig
Da sigi erst ab 9:30 die nächsten 15 Minuten Pause gewähren will, hieße das bei ihm entsprechend {0.24.26.38.39}
Nimmt man hingegen an, dass der Gesetzgeber genau 1/12 Pause an der Stempelzeit geben wollte, wenn diese denn genau 6 oder 9 Std. betrüge, dann wäre das Gesetz umzuformulieren, und das Konstanten-Array wäre {0.22.24.35.36}.
Dann werden immer 11 (22) Teile gearbeitet und 1 (2) Teile Pause gemacht.
Ja, ab 9:30 (brutto) sind die nächsten 15 Min. Pausen fällig, da für den Gesetzgeber Pausen nicht zur Arbeitszeit gehören, und erst dann die 9 Std. netto erreicht sind. Aber diese Diskussion hatten wir schon mal.
22.10.2020, 22:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2020, 22:31 von LCohen.)
Nach dem Gesetzestext haben Hersteller von Zeiterfassungsgeräten/-software bis heute auch den Komplettabzug der Pause zu Lasten der Arbeitnehmer eingebaut.
Da hilft nur Eigeninterpretation.
a) ich (Du jetzt auch) ziehe immer nur soviel Pause ab, dass keine weitere Anwesenheitsminute zu weniger Arbeitszeit führt. b) ich meine, dass als Regel für die Pause nicht 1/13 (Deine Meinung), sondern 1/12 der Anwesenheitszeit gemeint gewesen ist. Denn 1/12 von 60 Minuten sind 5 Minuten. Bei Dir sind es 5 Minuten von 65 Minuten.
Dass meine blaue Formel meiner Meinung nicht entspricht, soll diese meine Meinung nicht beeindrucken. Die blaue Formel bildet nur die mehrheitlich installierte Zeitgrenze für den Pausenbeginn ab, wobei diese Installationen jedoch anders, als bei mir (und Dir), gegen a) verstoßen. ___________ Bei einer nahestehenden Arbeitnehmerin ist das Konstantenarray {0.26.28.36.37} - durch irrtümlich falsche Parametrisierung der EDV-Abteilung. Die Belegschaft will das natürlich unbedingt beibehalten! Denn: Auch dort werden die 30 Minuten schlagartig im ganzen abgezogen. Geht man nun 3 Tage 6:29 und 2 Tage 8:59 (da sind die 30 Minten Pause mit drin) lang arbeiten, ergibt sich wöchentlich 36:25. Und man hat nur 60 Minuten in der ganzen Woche tatsächlich Pausenabzug, also eine Anwesenheit von 37:25. Das gleichen sie durch gelegentlich einen Tag mehr mit 8:59 aus, um ungefähr bei den 37:30 Sollwochenzeit zu landen (ohne Überstunden).