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Berechnung
#11
(01.02.2018, 10:54)DbSam schrieb: Frage:
Wie kann in Spalte E eine 3, 4 oder 5 stehen, wenn in Spalte A ein Datum eingetragen ist?

Überlegungen dazu:
Wenn das eine richtige Tabelle für Verpflegungsmehraufwendungen werden soll, dann gibt es pro Tag eine Zeile.
Einträge können dann pro Tag sein: Pauschale für Verpflegungsmehraufwendung, Land (wegen untersch. Pauschalen), Abzug wegen unentgeltlichen oder teilentgeltlichen gewährten Mahlzeiten , Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, Fahrtkosten, Bewirtungskosten, etc.
Alles dann mit oder ohne Belegen und/oder unterschiedlicher MWSt.


Gruß Carsten

Hallo Carsten,

in Spalte E kann eine 3,4 oder 5 stehen wenn Anreise am Sonntag oder Abreise am Freitag/ Samstag ist (12€), Dienstag bis Donnerstag/ Freitag mehr als 24 Stunden Abwesenheit sind (24€  abzgl. 4,80€ Frühstück). Die Ortsabwesenheit wird extra belegt mit Hotelrechnungen und Fahrtenbuch. Jeden Tag muß ich dann lt. Steuerberater nicht aufführen. Alle anderen Nebenkosten
werden durch den Steuerberater berechnet.

Danke für die Hilfe Smile

sammy
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#12
Hallo Sammy,

gut, wenn Du das so handhaben kannst, dann soll es so in Ordnung gehen.

Meine Sicht auf die Sachlage:
Wir führen nur eine Liste  für alles. Das erleichtert die Arbeit insgesamt, auch für den Steuerberater.
Außerdem wird für den An- und Abreisetag leider nur dann eine Pauschale gezahlt, wenn die Abwesenheit mind. 12 Stunden beträgt.
Der Pauschalbetrag wird je nach Land und Abwesenheitszeit aus einer Tabelle gezogen. Wenn eine oder mehrere  Mahlzeiten unentgeltlich gewährt wird, dann wird dies vom Pauschbetrag gleich abgezogen.
'm' = mehrtägig, Abwesenheitszeit = 24 h

Als Beispiel poste auch ich einmal ein Bild:  :D
   


Gruß Carsten
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#13
(01.02.2018, 12:01)DbSam schrieb: Hallo Sammy,

gut, wenn Du das so handhaben kannst, dann soll es so in Ordnung gehen.

Meine Sicht auf die Sachlage:
Wir führen nur eine Liste  für alles. Das erleichtert die Arbeit insgesamt, auch für den Steuerberater.
Außerdem wird für den An- und Abreisetag leider nur dann eine Pauschale gezahlt, wenn die Abwesenheit mind. 12 Stunden beträgt.
Der Pauschalbetrag wird je nach Land und Abwesenheitszeit aus einer Tabelle gezogen. Wenn eine oder mehrere  Mahlzeiten unentgeltlich gewährt wird, dann wird dies vom Pauschbetrag gleich abgezogen.
'm' = mehrtägig, Abwesenheitszeit = 24 h

Als Beispiel poste auch ich einmal ein Bild:  :D



Gruß Carsten
Dankeschön Carsten, das schaue ich mir ganz genau und in Ruhe an.

Angel  Das mit der Abwesenheit von mind. 12 Stunden generell ist aber nicht ganz richtig. Seit 01.01.2014 gibt es gesetzliche Neuregelung lt. Bundesfinanzministerium.
Bei mehrtägigen Reisen (mind. 24 Stunden Abwesenheit/ mit Übernachtung) gibt es für den An- und Abreisetag 12€ ohne Prüfung einer Mindestabwesenheit,

sammy
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#14
Danke Dir, Sammy,

ja, Du hast recht.
Hat mich aber bisher zum Glück nicht betroffen, habe mich also deswegen nicht weiter darum gekümmert.
Ich gebe diese Info mal an den betreffenden Kollegen weiter, vielleicht gibt es da noch irgendwelche Regelungen dazu.
Das wäre dann schnell angepasst.



Gruß Carsten
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  • sammy
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