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geändertes Reisekostenrecht
#1
Hallo,

vor ganz vielen jahren habe ich mal für meine und die Abrechnungen von Reisekosten der Kollegen eine Lösung gebaut, die auch funktionierte. Nun hat der Gesetzgeber ja mal wieder was Neues verfügt, was nun intergriert werden müßte, aber da die steuerliche Systematik anders aufgebaut ist, sollten die Berechnungsformeln auch überdacht und angepaßt werden.


1
ABCDEFGHIJKLM
36              am / um    ,  
37                         
38Dienstgeschäft: Beginn (am/um)    ,  
39                         
40Dienstgeschäft: Ende (am/um)    ,  
41Dienstgeschäft:Beginn Datum                       
42Uhrzeit                       
43                         
44                         
45Rückfahrt (am, um)    ,  
46                         
47                         
48Ankunft an:      Whg.          DSt.   
49              am / um    ,  
50                         
51Gefahrene km:Kfz mit Anerk.*)       
52Gefahrene km:Kfz ohne Anerk.*)       
53mitgenommenes Gepäck (km)                       
54mitgenommene Personen (km)                       
55angefallene Kosten in €       
56Übernachtungs-, Hotelkosten in €       
57Unentgeltliche Leistungen:      1.Tag  2.T  3.T  4.T  5.T
58                         
59'- Unterkunft                       
60                         

verbundene Zellen
C36:G36
I36:M36
C38:G38
I38:M38
C40:G40
I40:M40
C45:G45
I45:M45
C49:G49
I49:M49
C51:K51
C52:K52
C55:K55
C56:K56

definierte Namen
Name Bezieht sich auf Tabelle Z1S1-Formel
Print_Area='1'!$A$1:$CN$1551'='1'!Z1S1:Z155S92
Print_Area=Genehmigung_Dienstreise!$B$1:$H$153Genehmigung_Dienstreise=Genehmigung_Dienstreise!Z1S2:Z153S8
VdA=Genehmigung_Dienstreise!$C$165Genehmigung_Dienstreise=Genehmigung_Dienstreise!Z165S3
Print_Area=Monatsblatt!$A$1:$N$30Monatsblatt=Monatsblatt!Z1S1:Z30S14
Print_Area=WirRK!$A$1:$I$33WirRK=WirRK!Z1S1:Z33S9

Zahlenformate
Zelle Format Wert
C36 TT.MM.JJ;@
I36 hh:mm
C38 TT.MM.JJ;@
I38 hh:mm
C40 TT.MM.JJ;@
I40 hh:mm
C45 TT.MM.JJ;@
I45 hh:mm
C49 TT.MM.JJ;@
I49 [h]:mm
Zellen mit Format Standard werden nicht dargestellt

Tabellendarstellung in Foren Version 8.6 by Beverly's Excel-Inn





Die auszuwertenden Zellen dabei sind:

Reiseanfang Tag in C36, Uhrzeit in I36

Reiseende Tag in C49, Uhrzeit in I49

Die Zellen C56 und E59 bis M59 könnten zur Beurteilung herangezogen werden, ob eine Übernachtung vorliegt. Da das Formular so vorgegeben ist, können keine zusätzlichen Eintragungen eingebaut werden.

Ich poste die bisherigen Formeln bewußt nicht, da deren Aufbau sich am alten Reiserecht orientierte.

Hat jemand dazu einen knackigen Formelvorschlag für den jeweiligen Fall

- eintägig ohne Übernachtung

- über Nacht ohne Übernachtung

- über Nacht mit Übernachtung und

- mehrtägig (mehr als 1 Nacht) mit Übernachtung
Mit freundlichen Grüßen  :)
Michael
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#2
Hallo Michael,

ohne mich jetzt in die Materie richtig eingelesen zu haben, fällt mir noch ein, dass ein Punkt "Bettensteuer" eingefügt werden sollte.

Diese Steuer fällt zwar bei Dienstreisen nicht an, wenn der Arbeitgeber einen entsprechenden Nachweis mitgibt. Doch sicherlich wird es auch vorkommen, dass dem Übernachtungsbetrieb diese Bescheinigung nicht vorgelegt werden kann. Da müsste sich der in Vorlage getretene Mitarbeiter dieses Geld von seiner Firma wieder zurückholen können.
Gruß Günter
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen.
angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
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#3
Hallo Michael,

stell doch bitte die Datei (ohne Formeln) hier ein. Momentan fehlt es mir an Zeit um dies Nachzubauen, da ich auch gleich offline gehe. Ich würde Morgen mal schauen.
Gruß Werner
.. , - ...
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#4
Hi Günter,

danke für deinen Hinweis, aber wie ich schon schrieb: Das Formular ist vom AG vorgegeben und ich kann da nichts dran ändern. Es muß eine Lösung gefunden werden, die mit den vorhandenen Eintragungsmöglichkeiten auskommt. Hilfsspalten usw. sind natürlich denkbar und werden ausgeblendet.

Diese Bettensteuer würde man einfach in dem Formular bei Bemerkungen eintragen, da alle Daten, wie praktisch von Seiten der Verwaltung, aus dem eingesandten Formblatt manuell ausgelesen und in eine Softwarelösung SAP übertragen werden. Der öffentliche Dienst war schon immer Vorreiter für innovative und kostengünstige Lösungen, aber schafft ja auch Arbeitsplätze. Man muß ja nicht alles nur negativ beurteilen :17:
Mit freundlichen Grüßen  :)
Michael
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#5
Hi Werner und @,

hier als Auszug aus der Gesamtdatei das relevante Tabellenblatt.

Normal sind in den Formeln in den Spalten CP bis CU (Berechnungsformeln) Bezüge auf eine andere Tasbelle mit den Spesensätzen enthalten, habe ich hier zur Vereinfachung durch Festwerte ersetzt.

Nachtrag: Spielregeln des Finanzministers zum Reisekostenrecht siehe hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Co...cationFile&v=3


Angehängte Dateien
.xlsx   Reisekosten Neu.xlsx (Größe: 276,19 KB / Downloads: 15)
Mit freundlichen Grüßen  :)
Michael
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#6
Hallo Werner,

zum einen bietet wohl das Tool, mit dem diese Darstellung erzeugt wurde, eine Möglichkeit der Rückübertragung.

Zum anderen hab ich auch ein Tool, was aus verschiedenen Quellen die Daten, Formeln usw in Excel einpasst, hier:
http://www.xltips.de/ftxt/lnk-dow/htm2xls.htm
.      \\\|///      Hoffe, geholfen zu haben.
       ( ô ô )      Grüße, André aus G in T  
  ooO-(_)-Ooo    (Excel 97-2019+365)
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#7
Hallo Michael,

... oh, je. Nur 52 Seiten über eine Reform zum Reisekostenrecht Dodgy
Im Ernst, diese sprengt mein Zeitlimit. Aber Du kannst das doch sicherlich auf das Wesentliche reduzieren?

Unabhängig davon, das Formblatt benötigt mE mindestens ein paar "Sicherheitsleinen". Meist werden es doch Excel unerfahrene Nutzer ausfüllen, oder? D.h. für mich dann sperren der Zellen, wo keine Eintragungen vorgenommen werden sollen und Zuweisung von entsprechenden Daten-Gültigkeitsregeln bei den anderen. Z.B. in Zeile 36 und 49 das Datumsformat und für die Zeitangaben entsprechend Nutzerspezif. Zellformat.

Wenn das alles gegeben ist, ließe sich dann z.B. Deine jetzige Formel für "eintägig" reduzieren auf z.B. max: =(C49+I49-C36-I36>1/3)*(C49-C36=0)*12. Analog natürlich ließen sich Deine Formeln auch auch für "zwei- und mehrtägig" kürzen.

Meine Frage(n) dazu wäre aber zuvor, ob die überhaupt so getrennt benötigt werden oder gleich nur die Summe? Und welche Regelungen gelten (siehe oben).

Was ist mit den anderen Angaben im Formular (z.B. unentgeltliche Leistungen etc. ..) ? Sind die zu berücksichtigen? Was ist mit Feiertagen und WE-Tagen ...

Wo sollen denn die zu ermittelten Kosten überhaupt eingetragen werden?

Du siehst jede Menge Fragen. Am liebsten würde ich mich allerdings auf die reine (Formel-)lösung(en) konzentrieren.
Gruß Werner
.. , - ...
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#8
Hallo Andrè,

(17.05.2014, 17:07)schauan schrieb: Zum anderen hab ich auch ein Tool, was aus verschiedenen Quellen die Daten, Formeln usw in Excel einpasst, hier:http://www.xltips.de/ftxt/lnk-dow/htm2xls.htm

... das erweckt natürlich mein Interesse. Ich werde dies mir, wenn ich etwas mehr Zeit habe, mal näher beleuchten.

Ich melde mich dazu sicher nochmal.
Gruß Werner
.. , - ...
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#9
Hi Werner,

danke schonmal fürs reinschauen und den Versuch dich da einzudenken. Klar, daß Reiserecht ist umfangreich und ich kann es auf die hier wichtigen Punkte beschränken.

Aber zuvor ein paar Anmerkungen, bitte nicht falsch verstehen, soll nur hier unnütze Diskussionen vermeiden:

Grundsatz: Diese Berechnung dient ausschließlich dem Spesenberechtigten zum Eintrag/Ausdruck seiner Reisetätigkeiten und der dort entstandenen Aufwendungen.
Zweck der Berechnungen:
Nach Eintragung wird das Blatt ausgedruckt und an die Verwaltung geschickt. Die machen daraus die offizielle Abrechnung und der Antragsteller bekommt Geld. Sind nun seine beantragten Kosten unterschiedlich zu den erstatteten, dann prüft er, woran das liegen könnte, da ja verwaltungsseitig auch mal etwas vergessen worden sein könnte beim Übertragen der Daten, ähnlich Finanzamtsfehler. Also alle in der vorliegenden Lösung stattfindenden Berechnungen dienen alleine internen Kontrollzwecken.


1. Der äußere Rahmen für die Umsetzung im Betrieb ist wie schon geschrieben nicht änderbar, also fix für das Formular. Punkt aus. Diskussion nicht fortführen.
2. Keine Gedanken verschwenden an Sicherheitsleinen, sind sicher Fallstricke drin, aber können bleiben, da Anwendung nicht in Laienhände kommt und letztlich nur für Kontrollzwecke des Spesenberechtigten dienen soll. Die Berechnungen werden nicht zur Abrechnung seitens der Verwaltung genutzt. Wenn also was falsch ist, dann merkt es der Einreicher bei Erhalt der offiziellen Zahlung seitens Dienstherrn. Es gäbe eine Differenz seiner Berechnungen und der erhaltenen Leistungen und dann schaut man eben, woran liegts.
3. Ich will jetzt auch nicht den Aufbau der vorhandenen Lösung voll überarbeiten, sondern alleine und ausschließlich das bisherige anzuwendende Recht für Spesen auf die neuen Spielregeln, quasi als Hilfe für die noch aktiven Kollegen. Ich brauche den Kram nicht mehr im Ruhestand. Dies betrifft die Formeln in dem Zellbereich CP49, CP51 und CP 52. Die Formeln rechts daneben sind ja analog.
4. Ich habe deinen Vorschlag für eintägig noch etwas optimiert zu: =(I49-I36>1/3)*(C49-C36=0)*12, da die Tagesgleichheit ja im 2. Argument der Formel schon drin ist.
5. Formeln sind bewußt getrennt , um spätere Änderungen ggf. leichter einbauen zu können und dient einfach besserer Nachvollziehbarkeit, was da passiert oder sollte. Soll weiter so bleiben.

Zitat:Analog natürlich ließen sich Deine Formeln auch auch für "zwei- und mehrtägig" kürzen.

6. Diese Formeln enthaltenen keine Faktor für Übernachtungen, da die Spesensätze nach altem Recht dazu keine Definitionen hatte, jetzt aber neu schon.
Da im Formular kein Eintrag im Sinne von mit Übernachtung enthalten ist, können ersatzweise nur die Inhalte der Zellen C56 und E59 bis M59 ausgewertet und in der Formeln berücksichtigt werden.

Zitat:Was ist mit den anderen Angaben im Formular (z.B. unentgeltliche Leistungen etc. ..) ? Sind die zu berücksichtigen? Was ist mit Feiertagen und WE-Tagen ...
Wo sollen denn die zu ermittelten Kosten überhaupt eingetragen werden?
7. mach dir bitte dazu keinen Kopf, ist geregelt und wird jetzt nicht angepackt.
8. Auslandsreisen sind nicht zu berücksichtigen, da nicht relevant für die Behörde.


Nun zu den steuerlichen Rahmenbedingungen konkret:

1. eintägige auswärtige Tätigkeit im Inland

fürr eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von
mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von
12 Euro berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige
berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalendertagen) ausübt - somit nicht
übernachtet - und dadurch ebenfalls insgesamt mehr als acht Stunden von der Wohnung und
der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist. Ist der Arbeitnehmer an einem Kalendertag mehrfach
oder über Nacht (an zwei Kalendertagen ohne Übernachtung) auswärts tätig, sind die
Abwesenheitszeiten dieser Tätigkeiten zusammenzurechnen.

2. Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland
2.1 Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten
Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (auswärtige berufliche Tätigkeit) und aus diesem Grund
24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann weiterhin eine Pauschale von 24 Euro als
Werbungskosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgebersteuerfrei ersetzt werden (Zwischentag).

2.2 Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung
außerhalb der Wohnung kann ohne Prüfung einer Mindestabwesenheitszeit eine Pauschale
von jeweils 12 Euro als Werbungskosten berücksichtigt bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei
ersetzt werden. Insoweit ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer die Reise von der Wohnung,
der ersten oder einer anderen Tätigkeitsstätte aus antritt.


Hoffe, du kannst damit etwas anfangen und entsprechende Formeln aufbauen.
Mit freundlichen Grüßen  :)
Michael
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#10
@All,

(17.05.2014, 17:07)schauan schrieb: zum einen bietet wohl das Tool, mit dem diese Darstellung erzeugt wurde, eine Möglichkeit der Rückübertragung.

Die Aussage "...bietet wohl..." ist nicht korrekt, denn in dem im Beitrag benutzten Add-In ist die Zurücklesen-Funktionalität definitiv enthalten - siehe auch hier: Für Neulinge im Forum: Tabellenausschnitte im Forum einstellen. Man benötigt folglich nicht mehrere Add-Ins.
Auch Beiträge, in denen ältere Versionen des Add-Ins benutzt wurden, lassen sich weitestgehend im Ursprungszustand wiederherstellen.


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