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gebrauchtes Objekt in Anzahlung für ein Upgrade nehmen
#1
Wir gewähren unseren Kunden die Möglichkeit ein einst gekauftes Objekt gegen ein teureres zu tauschen. Also ein Upgrade. Das Objekt verliert nicht an Wert und kann zum ursprünglichen Verkaufspreis ein weiteres Mal wiederverkauft werden, muss aber überholt/Instand gesetzt werden für pauschal 300 €.

Natürlich müssen wir erneut am zurückgenommenen Objekt verdienen können. 
Je höher der Verkaufspreis und somit unser Verdienst des teureren Objektes, umso besser (für den Kunden) können wir das erste Objekt in Anzahlung nehmen. 

Beispiel: Der Kunde hat vor 10 Jahren Objekt A gekauft für 2’000 €. Jetzt macht er ein Upgrade auf Objekt B für den VP von 20’000 €, das ist Faktor 1:10. Je nach Marge, (sollte diese hoch sein), kann ich ohne mit einer Wimper zu zucken, Objekt A zum vollen Preis abzgl. 300 € Instandsetztungspauschale in Ankauf nehmen, und immer noch eine gute Marge verdienen und das Objekt A erneut verkaufen.

Sollte das zweite Objekt B aber „nur“ 10’000€, also Faktor 1:5 sein, kann ich aus wirtschaftlichen Gründen das Objekt nicht mehr zum vollen Preis in Anzahlung nehmen.

Ich zerbreche mir nun seit Stunden den Kopf um eine Excel-Formel zu erstellen, die mir errechnet wieviel ich dem Kunden für sein Objekt A noch bieten kann.
In der ganzen Überlegung spielt wohl auch die Mehrwertsteuer eine Rolle, sowie die Marge beider Objekte (welche ich kenne)

Wer kann mir einen Ansatz geben? Einerseits buchhalterischer Natur, anderseits was die Excel-Formel betrifft.

Herzlichen Dank!
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#2
Komm, rücke raus mit einer Datei und irgendwelchen Fantasiemargen. Denn was auskömmlich sei, können wir hier

mangels Daten
Dir nicht raten,
und so wahten (bremisch für warten)
wir auf Taten.
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#3
Hallo Lupo

Ich hab doch konkrete Daten geliefert. Sowie konkrete Taten, jetzt tu ich warten auf Hilfe aus der Community.
Was kann ich noch liefern? Datei habe ich ja eben leider noch keine, da ich nicht mal weis wo ich beginnen soll......
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#4
Hallo Niki,

dann solltest du als erstes dir überlegen, wie du die Datei haben willst und diese dann vorstellen. Ein Forum ist in erster Linie für die Hilfe zur Selbsthilfe da und nicht zuständig für das Erstellen einer Komplettlösung.
Gruß Günter
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen.
angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
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#5
Moin auch von mir!
Du darfst auch gerne mit reellen Daten herüberkommen.
Gut, die Art-Bez kannst Du Dir ja ausdenken.
Und ja, ich habe auch mit Margen von 200% zu tun gehabt.
War kein Wucher …  :21:

Gruß Ralf
Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag. 
Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben. (Konfuzius)
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#6
(26.07.2017, 11:04)WillWissen schrieb: Hallo Niki,

dann solltest du als erstes dir überlegen, wie du die Datei haben willst und diese dann vorstellen. Ein Forum ist in erster Linie für die Hilfe zur Selbsthilfe da und nicht zuständig für das Erstellen einer Komplettlösung.

Ich, Handwerkerin mit gerade knapp nötigen buchhalterischen Kenntnissen, öffne eines Morgens mein Geschäft und ein Kunde steht vor mir. Er fragt mich wieviel ich Ihm für das einst für 2'000 Euro gekaufte Objekt noch gebe wenn er jetzt ein Upgrade auf ein besseres Objekt mache das 10'000 € kostet. Ich, verzweifle, weil ich schon meine Buchhaltungsagentur höre die ausrufen weil ich einen schlechten Deal gemacht habe. (Ja! der Agentur habe ich auch schon gesagt sie sollen mir einen Lösungsvorschlag unterbreiten, aber die kommen dann mit Amortisation und Laufzeit und bla bla bla. Sie verstehen nicht dass es (Kunst) -Objekte gibt die nun mal nicht an Wert verlieren)

Also muss ich eine Lösung finden wo ich cool und mit grösster Überzeugen an meinen Computer trete und meinem Kunden ohne grosse Umschweife sagen kann: Wenn du mir das Objekt A wofür du 2'000€ bezahlt hast zurückgibst und dafür eines für 10'000 kaufst dann gebe ich dir für dein ursprüngliches  Objekt noch 1'000 €. Kaufst du aber eines für 20'000 € dann nehme ich es für die gesamten 2'000 Euro in Anzahlung.

Ich finde Excel extrem spannend und habe, obwohl an Dyskalkulie leidend, schon viele sehr hilfreiche Formeln selber erstellt. Ich suche überhaupt keine Komplettlösung.
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#7
(26.07.2017, 11:12)RPP63 schrieb: Und ja, ich habe auch mit Margen von 200% zu tun gehabt.
War kein Wucher …  :21:

Gruß Ralf
 von Margen von 200% ist nicht die Rede! Für das Objekt von 10'000 Euro habe ich netto 7'000 Euro bezahlt. Das ist dann eine Verkaufsmarge von 30%. für jenes von 20'000, 14'000 das sind ebenfalls 30%.
Jetzt ist es logisch dass wenn ich im ersten Fall 3'000 Euro verdienen und das Objekt in Anzahlung nehme nix mehr verdiene! Bei den 6'000 die ich im zweiten Fall verdiene ist dies schon eher möglich.
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#8
Hi Niki,

da du anscheinend nicht gewillt bist, für eine Lösung richtig mitzuarbeiten, bin ich raus. Setz dich mit deiner Buchhaltung auseinander und erstelle mit deren Hilfe erst einmal ein Gerüst (in Excel!!), arbeite darin deren Vorschläge ein und komme dann, wenn du nicht weiter weißt, mit konkreten Fragen wieder.
Gruß Günter
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angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
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#9
(26.07.2017, 11:52)WillWissen schrieb: Hi Niki,

da du anscheinend nicht gewillt bist, für eine Lösung richtig mitzuarbeiten, bin ich raus. Setz dich mit deiner Buchhaltung auseinander und erstelle mit deren Hilfe erst einmal ein Gerüst (in Excel!!), arbeite darin deren Vorschläge ein und komme dann, wenn du nicht weiter weißt, mit konkreten Fragen wieder.

Wow! das strotz ja richtig an kreativer Engstirnigkeit! Wenn ich keine Lösung finden wollen würde, hätte ich ja wohl kaum eine, aus meiner Sicht äusserst konkrete und realitätsbezogene Abhandlung geschrieben! Ich wäre kaum hingesessen und hätte mir genauestens Überlegt was ich Euch unterbreite! Ich finde mein Anliegen durchaus interessant und gar nicht einfach zu verstehen...... Aber ich entschuldige mich aller Form in diesem Forum, dies offensichtlich komplett unverständlich und falsch angegangen zu sein. Ich bin zwar überhaupt nicht fremd in Foren, aber ich habe in diesem Fall wohl alles falsch gemacht. 'Tschuldigung! Wollte Euch zu nichts missbrauchen und auch nicht Eure Zeit verschwenden.
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#10
@Niki:
Ich weiß jetzt auch gerade nicht, was mit Günter los ist, er ist in der Regel sogar ein richtig Netter.  :19:
(oder hat Hajo den Account gehackt?)  :21:

Falls Du "einfach" nur wissen willst, welchen Rückkaufwert ein Werk haben darf, damit Du einen Mindestgewinn machst, ist dies doch mit einfachen Formeln zu bewerkstelligen.

Überlege Dir folglich noch einmal genau die Anforderung an die zu erstellende Formel, dann wird Dir sicherlich auch geholfen.

Gruß Ralf
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