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Zitat:BoskoBiati schrieb schrieb:Der 31.3.17 gehört zum Geschäftsjahr 2016!
Das ist nicht falsch, aber Ansichtssache. Aus dem OP geht folgendes hervor:
Unter der Annahme dass sich das GJ am 1.4. ändert(siehe TE), halte ich das schon für
falsch. Mir jedenfalls ist nicht bekannt dass das GJ je zurück verlegt wird, sondern immer nur in die Zukunft, das heisst ein neues GJ beginnt immer
früher, nie später als das kalendarische GJ
Willie
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Grundsätzlich ist das Geschäftsjahr ein Zeitraum von 12 Monaten (falls kein Rumpf-Geschäftsjahr vorliegt).
Wenn das GJ vom Kalenderjahr abweicht, wird es häufig mit beiden Jahren bezeichnet, also z. B. GJ 2016/2017, das ist aber nicht zwingend. Wenn ich ein abweichendes Geschäftsjahr mit nur einer Jahreszahl beschreiben will, kann ich es doch selber definieren, wie ich es haben möchte. Ich kenne zumindest kein Gesetz, das es mir vorschreibt, wie ich es machen muss.
Im Rechnungswesenprogramm der Datev ist z. B. immer das Jahr angegeben, in dem das Geschäftsjahr beginnt. Für die Steuererklärung ist immer der Veranlagungszeitraum betroffen, in dem das Geschäftsjahr endet (lassen wir mal Land- und Forstwirte außer Betracht).
Gruß
Michael
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hallo Steuerfuzzi
Danke für die zusätzlichen Erläuterungen, sicher weisst Du solche Dinge besser als ich! Aber alle Formeln (die ich kenne) rechnen das KJ +1, wenn mitten im Jahr das GJ wechselt. Anyway, der TE hat jetzt reichlich gute Auswahl
Willie
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Hi,
ok, ich bin immer davon ausgegangen, dass das Geschäftsjahr mit dem Beginndatum gekennzeichnet ist. So gesehen kann sich der TE aussuchen, was er will, er hat genug Formeln. Allerdings baut seine verunglückte Formel auch darauf, dass das GJ am 1.4 anfängt und mit dem Jahr benannt wird:
Zitat:WENN(JAHR([@Termin]<2007)+MONAT([@Termin]>3);"GJ07";WENN(JAHR([@Termin]<2008)+MONAT([@Termin]<4);"GJ07"
Gruß
Edgar
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Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
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(31.08.2018, 12:52)BoskoBiati schrieb: Hi,
ok, ich bin immer davon ausgegangen, dass das Geschäftsjahr mit dem Beginndatum gekennzeichnet ist. So gesehen kann sich der TE aussuchen, was er will, er hat genug Formeln. Allerdings baut seine verunglückte Formel auch darauf, dass das GJ am 1.4 anfängt und mit dem Jahr benannt wird:
WENN(JAHR([@Termin]<2007)+MONAT([@Termin]>3);"GJ07";WENN(JAHR([@Termin]<2008)+MONAT([@Termin]<4);"GJ07"
nun, obige Formel ist in jeder Hinsicht für die Tonne, ergibt ja auch immer GJ07. Hätte der TE aber nicht Addition mit logischem Und verwechselt, dann hätte seine Formel sicherlich so ausgesehen,
Zitat:=WENN(UND(JAHR([@Termin])<2007;MONAT([@Termin])>3);"GJ07";WENN(UND(JAHR([@Termin])<2008;MONAT([@Termin])<4);"GJ07";WENN(UND(JAHR([@Termin])<2008;MONAT([@Termin])>3);"GJ08";WENN(UND(JAHR([@Termin])<2009;MONAT([@Termin])<4);"GJ08"))))
und dann wäre das GJ am 1.4 eines Jahres immer das kalendarische
Folgejahr, so wie er es auch in #1 schreibt.
Willie
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31.08.2018, 14:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2018, 14:49 von Der Steuerfuzzi.)
Also ich finde Boskos Variante am elegantesten. Diese würde dann (entsprechend abgewandelt) so aussehen:
Code:
Zweistellige Jahreszahl: ="GJ "&TEXT(EDATUM(B3;9);"JJ")
Vierstellige Jahreszahl: ="GJ "&TEXT(EDATUM(B3;9);"JJJJ")
Wenn schon mit WENN, dann die Version von Jockel:
Code:
Zweistellige Jahreszahl: ="GJ "&RECHTS(JAHR(B3)+(MONAT(B3)>3);2)
Vierstellige Jahreszahl: ="GJ "&JAHR(B3)+(MONAT(B3)>3)
Wahrheitswerte mit + verknüft würde in ein ODER resultieren, da bei 0 FALSCH und bei Werten > 0 WAHR interpretiert würde. Die gesamte Formel des TE ist, wie Bosko bereits treffend festgestellt hat, totaler Blödsinn, da konkrete Jahreszahlen verwendet werden.
Gruß
Michael