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Urlaubstage berechnen
#11
Hallöchen,

nur mal als Hinweis am Rande. Fast alles hat Ausnahmen. Bei Krankheit verfällt der Urlaub z.B. nicht. Wenn Du seit dem zweiten Halbjahr 2015 gut anderthalb Jahre krank bist hast Du hinterher unter Umständen 90 Tage Urlaub ... Hätte nicht gedacht, dass heutzutage noch jemand Urlaubskarteien schreibt Smile
Der Ein- und Austritt hat was mit dem Anspruch zu tun. Der Urlaub wird anteilig berechnet und zu Gunsten des Angestellten ganzzahlig aufgerundet. Sollte man vor dem Austritt seine Tage alle schon genommen haben, muss man aber wohl nichts nacharbeiten Smile
.      \\\|///      Hoffe, geholfen zu haben.
       ( ô ô )      Grüße, André aus G in T  
  ooO-(_)-Ooo    (Excel 97-2019+365)
[-] Folgende(r) 1 Nutzer sagt Danke an schauan für diesen Beitrag:
  • mizzy
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#12
OT

Zum Thema Urlaub steht hier einiges drin: https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-r...verfallen/
Gruß Günter
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen.
angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
[-] Folgende(r) 1 Nutzer sagt Danke an WillWissen für diesen Beitrag:
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#13
Guten Morgen und danke für die Formeln. Tatsächlich soll der Gesamturlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum (wie in dem Beispiel mit Eintritts-und Austrittsdatum) berechnet werden. Das Kalenderjahr ist davon unabhängig. Zwei Urlaubstage pro Monat (in Zusammenhang mit der Anzahl der Arbeitstage im Monat) sind möglich. Fängt jemand vor dem 15ten oder am 15ten an werden zwei Urlaubstage eingerechnet, danach nur ein Urlaubstag. Das gleiche im Austrittmonat. Plus die Einberechnung der Schwerbehinderung.

Bei meiner ursprünglichen Formel fehlt die Entscheidung zwischen einem Urlaubstag oder zwei Urlaubstagen für den Eintritts-sowie Austrittsmonat.

Lg,
mizzy
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#14
Hallo,

dann wäre meine erste Formel ja ausreichend:


Code:
=DATEDIF(MONATSENDE(A8;0);B8-TAG(B8)+1;"M")*2+2+(TAG(A8)<15)+(TAG(B8)>=15)
Gruß

Edgar

Meine Antworten sind freiwillig und ohne Gewähr!
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
[-] Folgende(r) 1 Nutzer sagt Danke an BoskoBiati für diesen Beitrag:
  • mizzy
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#15
Danke @Bosko Das klingt auf jeden Fall gut, da ich, wenn ich das richtig verstanden habe, kein Stopp für das Jahresende brauche, richtig? Jetzt versteh ich nur nicht, wie ich da die Schwerbehinderung mit unterbringen kann. Bei der ersten Formel hast du die diese auf das laufende Jahr beschränkt, aber die Abfrage für die Schwerbehinderung drin.

Wäre es so richtig? (funktioniert jetzt natürlich nicht) 
=WENNFEHLER(AUFRUNDEN((DATEDIF(MONATSENDE(A4;0));B2-TAG(B2)+1);"M")*(24+(D2="Ja")*5)/12+(JAHR(A2)=JAHR(HEUTE()))*(12+(TAG(A2)<15)*12+(D2="Ja")*5)/12+(JAHR(B2)=JAHR(HEUTE()))*(12+(TAG(B2)<15)*12+(D2="Ja")*5)/12)*C2/5;0);"")

Habe da jetzt irgendwo einen Denkfehler.
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#16
Es wäre höflich, auch auf die anderen Lösungen einzugehen!
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#17
Da hast du natürlich völlig recht, lupo. Ist mir beim Versuch die Formeln zu verstehen, entfallen. Ich komme da gerade schon nicht ganz hinter, warum beispielsweise JAHR(HEUTE()
verwendet wurde, obwohl die Formel sich eben nicht auf den aktuellen Tag als Ausgangspunkt bezieht.  
Zitat:Und JAHR(HEUTE()) muss nicht unbedingt der Ausgangspunkt sein. Ok, eben eingebastelt, da nicht ganz unsinnig:

Und diesen Satz habe ich nicht verstanden. Ist es jetzt unsinnig JAHR(HEUTE()) zu nutzen oder nicht?
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#18
Genau in dem Beitrag stehen zwei Formelmöglichkeiten. Da es - wie Bosko richtig anmerkte - Urlaub nur aufs Jahr gibt und nicht jahresübergreifend, wird die blaue richtig sein. Da wird von 2016 ausgegangen, also JAHR(HEUTE()).

Ersetzst Du in der Formel den Teil JAHR(HEUTE()) mit X1 und schreibst in X1: 2017 rein, wird 2017 ausgewertet.
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  • mizzy
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#19
Ahh okay, jetzt wird es mir schon etwas klarer. Allerdings wird der Urlaub in meinem Fall jahresübergreifend gerechnet. Es geht bei der Tabelle nicht um eine gesetzliche Urlaubszeit, sondern eine Zuweisungszeit. Das bedeutet genauer gesagt, dass wenn jemand bis zum 31.01.17 zugewiesen ist, er den Urlaub nicht bis Ende 2016 oder März 2017 aufbrauchen muss, sondern in der genannten Zuweisungszeit, also bis zum 31.01.17. Es geht nicht um ein klassisches Beschäftigungsverhältnis. Die Anzahl der Monate spielt eine Rolle und nicht das Jahr bzw. das Jahresende.
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#20
Dann die andere! Die, die Bosko mir genau wegen dieses "jahresübergreifend" um die Ohren schlug ... Mein Gott, ist das hier zäh ... und ich hatte es doch richtig gelesen mit Anfang und Ende, nicht Jahr.
[-] Folgende(r) 1 Nutzer sagt Danke an lupo1 für diesen Beitrag:
  • mizzy
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