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25.11.2020, 18:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.11.2020, 18:03 von RPP63.)
Sorry für die Anlehnung an einen echt alten, aber guten Werbespruch von Toyota.
Ach so: Moin!
Die Bundesregierung plant einen Coup (für den Einzelhandel):
Bei Verkaufsflächen bis einschließlich 800 m² ist 1 Kunde pro 10 m² Gesamtverkaufsfläche zulässig,
Verkaufsfläche über 800 m² nur 1 Kunde pro 20 m² Gesamtverkaufsfläche.
Wer nennt mir die Formel, ab welcher m²-Fläche sich ein Händler nicht verarscht vorkommen muss?
Gruß Ralf
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Die Verarschungsfrage ist nicht ganz genau zu beantworten.
Bei 800 und 1600 qm sind jeweils 80 Kunden zugelassen, bei 801 jedoch nur 40.
Wenn ich bei 2400 qm nur 120 Kunden, bei 800 qm aber immerhin 80 Kunden haben darf, wäre ich mit dem größeren Laden auch nicht unbedingt happy. Aber: In Baumärkten z.B. passt das ganz gut zur Realität.
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26.11.2020, 10:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.11.2020, 10:59 von maninweb.)
Moin,
ein Händler könnte vielleicht hingehen und seine Verkaufsfläche künstlich verkleinern, z.B. Absperrungen.
Sorry, aber das muss ich auch mal sagen, was für ein Schwachsinn (also der Beschluss). Allein schon
dadurch, dass die Kunden alle brav hintereinander an der Kasse stehen.
Gruß
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Zitat:Verkaufsfläche über 800 m² nur 1 Kunde pro 20 m² Gesamtverkaufsfläche.
Nachvollziehbarer wäre es, wenn es nur den überschreitenden Teil der Verkaufsfläche betreffen würde. Denn dann dürften sich in einem Geschäft mit mit 1000 m² gleichzeitig 90 Kunden (800/10 + 200/20) aufhalten.
Aber da stellt sich auch noch die Frage, wie denn "Verkaufsfläche" defineirt ist?
Denn in jedem Geschäft gibt es ja Verkaufsflächen (Regale, Wühltische, Kühltheken, ...) und Gänge. Was ist also zu berücksichtigen, um die Verkaufsfläche zu ermitteln.
VG, wisch
Wer Hilfe nimmt, sollte auch Hilfe geben! Auch wenn dies auf einem ganz anderem Gebiet geschieht.
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26.11.2020, 13:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.11.2020, 13:26 von maninweb.)
Hallo,
bis eben hatte ich auch nur die Information, dass für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von > 800 m² generell
nur 1 Kunde pro 20 m² erlaubt sein. Und nun das hier gefunden
https://www.bundesregierung.de/resource/...s-data.pdf
Dort heißt es dann
ab 800 m² nur noch 1 Kunde pro 20 m². Darunter generell 1 Kunde pro 10 m².
Die Medien, die regelmäßig lese haben das nun auch korrigiert, wohlgemerkt ohne darauf hinzuweisen,
dass da vorher was anderes stand.
Gruß
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26.11.2020, 13:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.11.2020, 13:38 von RPP63.)
Danke für den Link, Mourad!
Ich hatte heute Morgen der Bundestagsdebatte gelauscht, auch da ging dies nicht daraus hervor.
In meiner gestrigen Threaderöffnung hieß es genau so, wie ich schrieb.
Alles andere wäre auch, wie Du ja bereits schriebst, Schwachsinn!
(aber wirklich gewundert hätte mich dies nicht, entsprechend ungläubig war ich gestern auch)
Ich zitiere mal aus dem Link:
Zitat:Generell gilt, dass sich in einer Einrichtung
a) mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person
pro 10 qm Verkaufsfläche,
b) mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm
höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm
übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche
befindet. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.
@wisch:
Als Gesamtverkaufsfläche bezeichnet man die Fläche des Verkaufsraum.
Regale und Aufbauflächen (Sonderposten) werden
nicht abgezogen..
Gruß Ralf
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