ich will keinem Arbeitszeit abziehen, hab ich auch nicht geschrieben.
Der Punkt ist die vorgeschriebene Unterbrechung von mindestens 30 Minuten bei > 6h Arbeitszeit.
Wird die Arbeit nicht unterbrochen, ist das ein Verstoß gegen das Gesetz. Dein Arbeitgeber könnte Dich deswegen sogar abmahnen, wenn Du keine Pausen machst. Insbesondere, wenn ihm Deine Nase nicht passt. Eine Unterbrechung ist keine Arbeitszeit bzw. nicht zu bezahlen, sofern nichts anderes geregelt ist.
So was wird zuweilen auch gerne von dem einen oder anderen AN anders herum ausgenutzt, wenn man mal eher gehen muss oder bei entsprechender Teilzeit nicht darauf geachtet wird. Arbeitsbeginn 7:00 Uhr, 12:00 Uhr Mittagspause im Bereich, die wird natürlich liebend gerne mitgenommen, und spätestens 13:00 Feierabend. Ergibt trotz 30 Minuten "unzustehender" Pause 6h Arbeitszeit. Die Stechuhr sieht ja nicht, was man den Tag über gemacht hat ... Vorteilhaft, wenn man keine bestimmte Anzahl Tüten falten muss oder anderwärtig in Leistung steht
Ist auf jeden Fall immer gut, wenn AN und AG eine einvernehmliche Lösung für die Grenz- und sonstigen Fälle finden.
So, das war jetzt hoffentlich wahrscheinlich auch mein letzter in diesem Thread zu diesem Thema