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Forderungsaufstellungen
#1
Hallo, guten Tag -
ich plage mich schon seit längerem mit einem Problem und komme nicht weiter. Ich soll für einige Kunden Forderungsaufstellungen machen. Also alle Forderungen mit Betrag, Fälligkeit usw. in eine Tabelle und ebenso die Kosten und Zahlungen. Solang alles schön von Anfang an chronologisch vorliegt ist das mit der Verrechnung Kosten, Zinsen, Hauptforderung ja noch recht simpel. Aber wenn ich z. B. eine Zahlung oder Gutschrift vergessen habe und nachtrage, passen ja die nachfolgenden Angaben für restliche Zinsen, Kosten und Hauptforderung gar nicht mehr. Ich stehe da glaube ich vor dem Wald. Hatte mir schon Muster von anderen Forderungsaufstellungen angesehen nach 367 BGB, aber ich komme einfach nicht dahinter, wie ich das in Excel abbilden soll. Die einfachere Lösung, dafür eine Software für ca. 100 EUr anzuschaffen, kommt leider nicht in Betracht  Undecided, Chef sagt, das muss auch mit Excel gehen und weil er dem schlechten kein gutes Geld hinterher werfen will.

Hat da jemand einen Tipp, geht so was überhaupt ohne Makros?

Schöne Grüße,
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#2
Hola,

dann zeig doch mal was du schon recherchiert hast. Ansonsten erwartet du von uns das wir raten und nicht wissen ob das in die richtige Richtung geht.
Aktuell ist unsere Ausgangslage eine leere Exceldatei.
Gruß,
steve1da
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#3
(01.11.2023, 14:48)Erdbeerkuchen-Gerti schrieb: Die einfachere Lösung, dafür eine Software für ca. 100 EUr anzuschaffen, kommt leider nicht in Betracht  Undecided, Chef sagt, das muss auch mit Excel gehen und weil er dem schlechten kein gutes Geld hinterher werfen will.

Hat da jemand einen Tipp, geht so was überhaupt ohne Makros?
Da gibt es bestimmt Entwickler die das für 180 EUR die Stunde machen werden.
Ups, das wäre ja dann mehr als das bereits fertige Programm (in dem vielleicht auch noch Kundensupport drin steckt). Aber Hauptsache es geht mit Excel.

Auf den Freelancer-Seiten gibt es bestimmt auch Entwickler die es für weniger Stundenlohn machen.
Wir sehen uns!
... Detlef

Meine Beiträge können Ironie oder Sarkasmus enthalten.

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#4
(01.11.2023, 14:48)Erdbeerkuchen-Gerti schrieb: ... Aber wenn ich z. B. eine Zahlung oder Gutschrift vergessen habe und nachtrage, passen ja die nachfolgenden Angaben für restliche Zinsen, Kosten und Hauptforderung gar nicht mehr. Ich stehe da glaube ich vor dem Wald. Hatte mir schon Muster von anderen Forderungsaufstellungen angesehen nach 367 BGB, aber ich komme einfach nicht dahinter, wie ich das in Excel abbilden soll.

Da stellt sich mir doch die Frage, wie kann man Datensätze vergessen? Das kann doch nur bei händischen "Datenimport" passieren, oder irre ich da? Somit fängt das Problem schon ganz am Anfang an... und soll bis zum Ende mindestens begleitet werden...

So, wie es aussieht, sollte Dein Chef die 100 € für schon vorhandene Lösungen locker machen, denn wer soll Euer Problem vom Anfang bis Ende umsonst für Euch lösen? Das ist eine Customersuit-Lösung.... die kosten normalerweise richtig viel Kohle. Da würden 100 € nicht weit reichen... 
Wenn er das Geld schon nicht ausgeben will, dann muss er auch in der Lage sein, das Problem selbst lösen zu können....
Der sicherste Ansatz für einen Irrtum ist der Glaube, alles im Griff zu haben.
Nur, weil ich den Recorder bedienen kann, macht mich das noch lange nicht zum Musiker.

Ciao, Ralf

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#5
Hallöchen,

Zitat:Aber wenn ich z. B. eine Zahlung oder Gutschrift vergessen habe und nachtrage, passen ja die nachfolgenden Angaben für restliche Zinsen, Kosten und Hauptforderung gar nicht mehr.

nachtragen und nach Datum der Geldbewegung sortieren ...
.      \\\|///      Hoffe, geholfen zu haben.
       ( ô ô )      Grüße, André aus G in T  
  ooO-(_)-Ooo    (Excel 97-2019+365)
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#6
(01.11.2023, 19:27)schauan schrieb: Hallöchen,


nachtragen und nach Datum der Geldbewegung sortieren ...

Hallo, im Prinzip wäre das am einfachsten. Aber wenn vorher schon eine Abrechnung z. B. nach einer Zahlung erstellt wurde und dann noch etwas zu einem früheren Datum nachgetragen wird, passen die Werte der vorherigen Abrechnung eben nicht mehr. So hat es der Chef erklärt.

Hat sich inzwischen aber wohl quasi erledigt. Die Firma schafft nun eine Software an für einen geringen dreistelligen Betrag und der Chef wird das dann auch selbst machen, weil wir alle da nicht im Thema drin sind und er wohl selbst am besten weiß, was er am Ende haben will. Wir sind hier nur drei Teilzeitkräfte und das überfordert uns komplett, weil wir eben alle keine Experten sind.

Dennoch, vielen Dank an die Nutzer mit den freundlichen Hinweisen.
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#7
(01.11.2023, 16:01)shift-del schrieb: Auf den Freelancer-Seiten gibt es bestimmt auch Entwickler die es für weniger Stundenlohn machen.

Ich mache es für den Mindestlohn, berechne aber Stunden weitab meiner Restlebenszeit.  21
Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag. 
Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben. (Konfuzius)
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#8
Hallo

ich könnte es nur zum Spass für einen Lottoschein machen, kostet nur ca. 7 EU für 5 Wochen, 1 Reihe!
Zum Glück hat sich das Thema von selbst erledigt. Und wenn der Chef es selbst übernimmt , sag ich toll!
Prima, machen lassen!! Dann gibt es keinen Anschieß wenn etwas schiefgeht! Geniesst euren Kaffe!

Gast 123

Frage:  Kannst du wirklich so gut Erdbeerkuchen backen??  Würde ich gerne mal probieren ....
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