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Datum berechnen
#11
Hi,

@Bastler: Ich kann Edgar schon verstehen. Da fragt man zum 2. Mal nach mehr Beispielen in Form einer Datei und statt dessen werden nicht funktionierende Formeln und viel Geschwafel geliefert.

Wenn ich mal wiedergebe, was ich aus dem geschwurbelten Text verstanden habe:
Nach einem ersten Termin soll der 2. Termin nach frühestens x Monaten sein, aber nur wenn dieser Termin im nächsten Jahresteil (Halbjahr, Tertial, Quartal etc) liegt.

Meine Lösung:
In C2 stehen die min.Monate
In D2 steht die Anzahl Monate, die zusammengefasst werden (Halbjahr:6, Tertial:4, Quartal:3 etc:)
In A2 steht der 1. Termin
In B2 kommt die Formel =LET(a;A2;m;$D$2;j;$C$2;t;SEQUENZ(12/j;;j;j);x;XVERWEIS(MONAT(a);t;t;;1;2)+1;y;DATUM(JAHR(a);x;1);e;EDATUM(a;m)+1;MAX(y;e))
Gruß,
Helmut

Win10 - Office365 / MacOS - Office365
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#12
Vielen Dank für eure Mühe,

ich versuche mich beim nächsten Mal genauer auszudrücken. Freue mich aber, dass mein geschwurbel doch verstanden wurde.

LG
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#13
Hi,

ich hoffe du kannst mit der Formel etwas anfangen. Ich sehe nämlich gerade, dass du als Excelversion 2019 angegeben hast. Falls also dein Excel LET und SEQUENZ nicht kennt, musst du dir noch etwas anderes einfallen lassen.

Du könntest z.B. ExcelWeb verwenden,
oder das CSE-Addin von Flotter Feger (das dir SEQUENZ liefert) und LET ersetzt du durch Hilfszellen.
Gruß,
Helmut

Win10 - Office365 / MacOS - Office365
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#14
Moin Helmut,

wenn man bei jeder von Anfängern schlecht gestellten Anfrage gleich die Geduld, aber leider auch die Netiquette verliert, sollte sich der Hilfsbereite, und damit vermutlich Foren/Themen-Erfahrenere mal die Frage stellen, welche Wirkung ein solcher Umgangston auf Newbees hat. Ich habe inzwischen mehrere Jahrzehnte Board/Foren-Erfahrung und konnte beobachten, dass gerade Unerfahrene gerne das Thema aufgeben, sobald sie angeranzt werden. Geholfen ist ihnen damit genau nicht.

Edgar ist hier Gründungsmitglied und es stünde ihm damit als Vorbild nicht schlecht an, für einen konstruktiven Umgangston zu sorgen, oder ist das falsch?


Man könnte stattdessen versuchen, die anfängliche Fragestellung zu verstehen/vermuten und dann das Thema konkretisieren, indem man die relevanten Fragen neu formuliert.

Moin exceluser:in,

hier mein Versuch Deine bisherigen Informationen so zusammenzufassen, wie ich sie (übrigens ohne Deine Datei geöffnet zu haben) glaube verstanden zu haben:
  • Du verwaltest Behandlungen, die nach zwei Methoden terminiert werden, wobei zwischen den Behandlungen zwei unterschiedliche Wartezeiten berücksichtigt werden müssen - soweit korrekt?
  • Du willst (bei Bedarf/regelmäßig) den nächstmöglichen Behandlungstermin bekommen?

Ich denke mal ja Wink

Dazu folgende Fragen:

  1. Gibt es für den jeweiligen Nutznießer der Behandlung ein Merkmal, ob die Termin nach dem Halb- bzw. Dritteljahresmodus festgesetzt werden?
  2. Oder wird der Terminmodus durch die Art der Behandlung festgelegt?
  3. Gibt es Fälle, in denen ein Nutznießer für zwei/drei verschiedene Behandlungen terminiert werden muss?
  4. Wann benötigst Du den Termin: Auf Abruf oder regelmäßig/automatisch?

Ich denke an eine Lösung, die sich entweder mit einer Formel je Modus bzw. einer VBA-Routine realisieren lässt. Dazu braucht es ein Kriterium welcher Modus angewandt werden muss.

Lass mich wissen, bitte.

Grüße

d`r Bastler von den VBAsteleien.de
Win 10 & 11, Office 2019 & 2021 & macOS X.15, XL 2019
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#15
Moin,
und Dank. Ich muss zugeben, dass ich schon ein wenig entmutigt bin. Nochmal zu der Herausforderung.

Zu deinen Fragen:
[*]1. Gibt es für den jeweiligen Nutznießer der Behandlung ein Merkmal, ob die Termin nach dem Halb- bzw. Dritteljahresmodus festgesetzt werden? Nein. Das sind Vorgaben des Ministeriums für Gesundheit.

[*]2. Oder wird der Terminmodus durch die Art der Behandlung festgelegt? Die Art der Behandlung ist vorgegeben und spiel hier keine Rolle.

[*]3. Gibt es Fälle, in denen ein Nutznießer für zwei/drei verschiedene Behandlungen terminiert werden muss? Es gibt verschiedene Behandlungen, die an dem jeweiligen Behandlungstag durchgeführt werden dürfen. Wichtig ist, dass der Patient innerhalb von 2 Jahren Anspruch auf diese Gesundheitsleistungen hat. Normalerweise 4 Behandlungen innerhalb von 2 Jahren (je Kalenderhalbjahr) oder wenn eine Vorerkrankung vorliegt, dann 6 Behandlungen innerhalb von 2 Jahren (je Kalendertertial).

Ein Patient hat Anspruch auf mehrere Behandlungen. Ausgelöst wird diese Behandlung durch Abschluss der Voruntersuchung. 
Hier ein Beispiel bei 4 Behandlungen:

Ohne Voruntersuchung - Keine Behandlung 1-4. Deshalb habe ich eine Zeile mit: Abschluss Voruntersuchung in meine Tabelle eingefügt wo das entsprechende Datum eingetragen wird. Die Behandlungen 1-4 müssen innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden. Jetzt gibt es zwei Kriterien, die erfüllt sein müssen.
Kriterium 1: Kalendarischer Abstand: 01.01. bis 30.06., 01.07. bis 31.12.
Kriterium 2: Es muss ein Mindestabstand von 5 Monaten + 1 Tag zwischen Behandlung 1 und 2, 2 und 3, 3 und 4 sein. Außerhalb dieses Zeitraums hat der Patient keinen Leistungsanspruch. Ist ärgerlich, wenn der Patient seine Untersuchung nicht bezahlt bekommt.

Es müssen also beide Kriterien erfüllt werden, um die Behandlung durchführen zu können.

Beispiel: Abschluss der Voruntersuchung ist am 05.06.2023

1. Behandlung: Beginn (5 Monate + 1 Tag) = 06.12.2023 - Ende: 31.12.2023 (Innerhalb diesen Zeitraums bezahlt die Krankenkasse die 1. Behandlung. Nicht vor dem 06.12. und nicht nach dem 31.12.2023.
Also Termin mit dem Patienten vereinbart für den 07.12.2023
Jetzt geht das Spielchen von vorne los.

2. Behandlung  Beginn (5 Monate + 1 Tag) = 08.06.2024 - Ende: 30.06.2024

Termin mit Patient vereinbart: 10.06.2024

3. Behandlung Beginn (5 Monate + 1 Tag) = 11.12.2024 - Ende: 31.12.2024

Termin mit Patient vereinbart: 15.12.2024

4. Behandlung Beginn (5 Monate + 1 Tag) = 16.12.2024 - Ende: 31.12.2024

Ich hoffe, dass ich alle Fragen beantwortet habe und danke für eure Geduld mit mir. Das läßt sich so leicht im Kopf ausrechnen, aber in der Hektik des Alltags im Gesundheitswesen ist es für meine Kollegen hilfreich auf eine Tabelle zurückzugreifen. Und die bereitet mir so Kopfzerbrechen.

Grüße
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#16
Moin user:in

leider immer wieder in Foren anzutreffen: Menschen, die gefangen in ihrer Berufsroutine die tatsächliche Einfachheit eines Problems nicht erkennen und professionell verzweifeln. Nicht jeder hat die Übung mit Übersicht von außen solche Themen anzugehen. Kann aber auch niemand erwarten. Deshalb müssen Hilfsbereite gelegentlich Fragen stellen, am besten geschlossene, also solche, die nur mit Ja oder Nein beantwortet werden. Und deshalb:

Zitat:Wichtig ist, dass der Patient innerhalb von 2 Jahren Anspruch auf diese Gesundheitsleistungen hat. Normalerweise 4 Behandlungen innerhalb von 2 Jahren (je Kalenderhalbjahr) oder wenn eine Vorerkrankung vorliegt, dann 6 Behandlungen innerhalb von 2 Jahren (je Kalendertertial).

Na, da haben wir doch das in meiner Frage #1 geforderte Merkmal!  >>> Mit Vorerkrankung = Tertialmodus, ohne Vorerkrankung = Halbjahresmodus. 

Und jetzt geht's los mit viel einfacherem Denken ... und meinem Versuch mit einem Beispiel zu antworten:

Ein Patient ohne Vorerkrankung (also Halbjahresmodus) erscheint am 15.05. d.J. (also im Halbjahr 1/4) zur Behandlung 1/4 und will die Frist bis zum nächstmöglichen Termin wissen. Der kann 153 Tage (5 Standardmonate + 1 Tag) später vereinbart werden, also ab dem 14.10. d.J. (Halbjahr 2/4)Er nimmt die Behandlung 2/4 am 01.11. d.J. wahr, womit die 152 Tagesfrist erneut beginnt, der nächste Termin also ab dem 01.04. (Halbjahr 3/4) des Folgejahres. Die Behandlung 3/4 erfolgt am 10.04. des Folgejahres, was die Behandlung 4/4 nicht vor dem 09.09. des Folgejahres ermöglicht, (also im Halbjahr 4/4).

Der Tertialmodus (mit Vorerkrankung) funktioniert entsprechend. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Falls ja, weitere Fragen:

  1. Gehe ich richtig in der Annahme, eine Behandlung innerhalb der entsprechenden Wartezeiten zu m Verlust des Anspruches z.B. der letzten Behandlung führt? 
  2. Kann man die Standmonate anwenden oder müssen es die kalendarischen sein?

Schöne Grüße

d`r Bastler von den VBAsteleien.de
Win 10 & 11, Office 2019 & 2021 & macOS X.15, XL 2019
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#17
Thumbs Up 
Hallo,

und du hast vollkommen recht. Ich bin so in meinem Thema gefangen, dass ich mich von Anfang an klarer hätte ausdrücken müssen. Entschuldigung an die Mitbeantworter von vorher.
Ich schreibe meine Antwort mal in "fett" dazu um direkt zu antworten:
Ein Patient ohne Vorerkrankung (also Halbjahresmodus) erscheint am 15.05. d.J. (also im Halbjahr 1) und will die Frist bis zum nächst möglichen Termin wissen. Ergebnis: 15.05. plus 365/2 = (gerundet) 185 Tage -> sind das nicht gerundet 183? später ab dem 13.11. d.J. -> ab dem 16.11, weil mindestens 5 Monate plus 1 Tag dazwischen sein müssen. Er nimmt ihn am 18.11. (also im Halbjahr 2) wahr, womit die Halbjahresfrist erneut beginnt und der 3. Termin ab dem 18.05. ->ab dem 19.05., weil plus 1 Tag des Folgejahres möglich ist. Den letzten Termin ab 17.11. -> am 20.11., weil Bezug zum 19.05 plus 1 Tag des Folgejahres muss er vor dem 31.12. des Folgejahres nehmen, sonst verfällt sein Anspruch. Das kann auch passieren, wenn er sich mit seinen Folgebehandlungen zu lange Zeit lässt.
Ich habe je ein Tabellenblatt für Mit oder Ohne Vorerkrankung angelegt um die Formel nicht noch komplizierter zu machen, als nötig.
Der Tertialmodus (mit Vorerkrankung) funktioniert entsprechend. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ja
Und noch eine Frage: Gibt es nach dem erstmöglichen Termin eine Frist innerhalb der die Behandlung (ich vermute mal stark Vorsorgeuntersuchung) erfolgen muss? Nein. Ausschlaggebend zur Auslösung der Behandlung 1 (in deinem Beispiel der 15.05.) ist die vorher durchgeführte Voruntersuchung. Ohne die läuft nix.

Vielen Dank
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#18
Hallo exceluser_in:

ich muss dem Bastler zustimmen, eine nachvollziehbare Erklärung ist schon die halbe Lösung.
Soweit ich das jetzt verstanden habe, mein Vorschlag. (s. Mappe)

Gruß Sigi


Angehängte Dateien
.xlsx   Berechnung Zeiträume.xlsx (Größe: 14,04 KB / Downloads: 11)
[-] Folgende(r) 1 Nutzer sagt Danke an Sigi.21 für diesen Beitrag:
  • exceluser:in
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#19
Hi,

dann hatte ich dich falsch verstanden.

deine Termine sind also immer 5 Monat + 1 Tag und noch im selben Halbjahr. Was passiert, wenn die Behandlung nicht im Juni & Dezember sondern z.B. im Mai stattfindet? Dann sind 5 Monate + 1 Tag doch schon im nächsten Halbjahr???

Zur Berechnung:
5 Mon + 1 Tag: =EDATUM(Startdatum;5)+1
Ende des Teiljahres: =DATUM(JAHR(Startdatum);MONAT(Startdatum)+REST(-MONAT(Startdatum);6)+1;0)
Wobei die 6 in REST(...;6) für die Anzahl Monate im Teiljahr steht. In diesem Fall also für das Halbjahr.
Gruß,
Helmut

Win10 - Office365 / MacOS - Office365
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#20
Hallo,

deine Termine sind also immer 5 Monat + 1 Tag und noch im selben Halbjahr -> Ja. Was passiert, wenn die Behandlung nicht im Juni & Dezember sondern z.B. im Mai stattfindet? Dann sind 5 Monate + 1 Tag doch schon im nächsten Halbjahr??? Ja ist richtig. Nur eine Behandlung pro Halbjahr. Wenn die Behandlung im Mai ist, dann + 5 Monate + 1 Tag. Sind wir im November.
Die Schwierigkeit liegt im Januar. Angenommen der Patient kommt am 02.01. zur Vorsorgeuntersuchung.
Kriterium 1: Mindestabstand 5 Monat + 1 Tag = 03.06. -> Falsch, weil das die Leistung im gleichen Halbjahr liegt und das geht nicht.

Grüße
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