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#11
Zitat:OK, aber mit Abfrage geht´s auch. 
Wenn du das sagst....
Dann tipp mal folgende Zahlen in A1 ein.
1,16
2,32
4,64
9,28
18,56
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#12
Außer bei 1 bzw. 16 kommt wie gewünscht eine Fehlermeldung.
OK, bei Dezimalzahlen hast du recht.
Das ändere ich noch.

Was sagts du zu meiner Begründung, bei einer EÜR Excel benutzen zu können?
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#13
Moin,

Steuerberatung ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Eine generelle Einschätzung zur Nutzung von Excel für Buchhaltungszwecke hat dir Michael schon gegeben. Konkretere Aussagen wären hier nicht zulässig.

Schutzzweck ist der Schutz des Steuerpflichtigen, der durch unsachgemäße Beratung keinen Schaden erleiden soll. Ein Verstoß gegen das Berufsprivileg ist eine mit bis zu 5000 Euro zu ahndende Ordnungswidrigkeit. Also: Im Eigeninteresse solltest du dich an einen Steuerberater wenden.

Viele Grüße
derHöpp
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