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Bedingte Formatierung WENN_UND - Arbeitszeiterfassung
#1
Hallo Zusammen,
 
in einer Zeiterfassungstabelle (Anhang) trägt man selber die gemachte Pause ein.
 
Ich suche nach einer Lösung die folgendes kann:
 
Wenn die IST Anwesenheit (L12) zwischen 6:30 Std. und 9:44 Std. liegt, müssen mindestens 30 Minuten Pause (F12) eingetragen sein, andernfalls soll das Feld rot formatiert werden.
 
Wenn die IST Anwesenheit (L12) größer als 9:44 Std. beträgt, müssen mindestens 45 Minuten Pause (F12) eingetragen werden, andernfalls soll das Feld ebenfalls rot formatiert werden.
 
Ich dachte an eine „bedingten Formatierung“ mit einer WENN/UND Funktion, bekomme es aber einfach nicht hin   Confused (vielleicht gibt es auch eine bessere Variante?).
 
Über Hilfe freue ich mich sehr. Vielen Dank
 
M_King


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#2
Hallo M_King,

das klingt nach Mindestabzug der gesetzlichen Pause. Ist es so??

Dann ist die Sache noch etwas komplizierter als wie du es dargestellt hast.
Die ges. Pause wächst für die Anwesenheit von 6:01 bis 6:30 minütlich von 0:01 bis 0:30! Und bei Anwesenheit von 9:31 bis 9:45 wächst die ges. Pause von 0:31 bis 0:45!
Die bedingte Formatierung müsste sich immer entsprechend anpassen.

Kommt für dich eine VBA-Lösung in Frage? Da ist es leichter zu lösen.

Sigi
[-] Folgende(r) 1 Nutzer sagt Danke an Sigi.21 für diesen Beitrag:
  • M_King
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#3
Zitat:Die ges. Pause wächst für die Anwesenheit von 6:01 bis 6:30 minütlich von 0:01 bis 0:30! Und bei Anwesenheit von 9:31 bis 9:45 wächst die ges. Pause von 0:31 bis 0:45!
Wo hast du das denn her?

https://www.arbeitsrechte.de/pausenregelung/

Bedingte Formatierung
Code:
=ODER(UND(L12>=9,75/24;F12<0,75/24);UND(L12>=6,5/24;F12<0,5/24))
Schöne Grüße
Berni
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#4
WAHNSINN!!! 1000 Dank, es funktioniert genau wie es soll.

Das hilft mir richtig, und so schnell. Bin begeistert - Nochmal Danke :18:

Vielen Dank für deine Antwort aber genau die Lösung von Berni hatte ich gesucht. Für meinen Fall ist das so gewünscht.

Dir einen schönen Abend - Danke Blush
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#5
Ich schaue lieber ins Gesetz, als in irgendeinen Link eines Nachschlagewerks.

Außerdem kann Sigi am Ende nur recht haben; die Pause kann nur pro Minute Anwesenheit wachsen und nicht einfach en bloc abgezogen werden, so dass man in einer zusätzlichen Anwesenheitssekunde 30 Minuten Arbeitszeit abgezogen bekäme. Das wäre rechtswidrig, da willkürlich. Tatsächlich machen Zeiterfassungsgeräte das. Das ist aber keine Rechtfertigung dafür, dass es etwa richtig wäre. Ich bin arbeitgeberfreundlich, aber da mache ich zu Lasten des Arbeitnehmers nicht mit.
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#6
Na dann schauen wir eben ins Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/...G000200307

Paragraph 4 ist da recht kompromisslos. Wenn jemand 06:05 Stunden arbeitet, dann sind da eben dazwischen 30 Minuten einzubauen. Wenn diese Person aber nach 06:05 Stunden heimgeht, muss er damit leben, dass ihm das abgezogen wird. Genauso, wie der Arbeitgeber die Pause zu gewähren hat, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sie zu konsumieren.

Weitere Diskussionen finde ich müßig und ich werde mich dieser enthalten.
Schöne Grüße
Berni
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